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 AGB Disclaimer   

Allgemeine Geschäftsbedingungen des IWR für Leistungen

Diese Bedingungen finden Anwendung auf Leistungen der IWR.de GmbH, insbesondere auf die Abwicklung eines Anzeigenauftrages. Sie finden keine Anwendung auf Studienprojekte, Leistungen des IWR-Presse- und Maildienstes oder auf die Nutzungsüberlassung (Mietverträge, etc.).

§1 Angebot und Vertragsabschluß

  1. "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen zum Zwecke der Verbreitung.
  2. Die IWR.de GmbH behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge ganz oder teilweise (Text, Grafik, Klicktext, ALT-Text, IWR-Subname) anzunehmen oder abzulehnen, auch wenn das IWR erst nach der Auftragsbestätigung Kenntnis über Umstände erhält, die zu einer Ablehnung führen. Grundlage für die Ablehnung oder Annahme durch das IWR sind Inhalt, technische Form, Umfang oder Herkunft nach eigenem Ermessen.
  3. Das IWR akzeptiert Anzeigenaufträge unter der Voraussetzung, dass der Inhalt der Anzeige nicht gegen geltendes Recht verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Im gegenteiligen Fall stellt der Werbetreibende das IWR von allen Ansprüchen Dritter frei.
  4. Eine Stornierung nach Erteilung des Anzeigenauftrages ist einseitig nicht mehr möglich.
  5. Der Auftraggeber muss alle notwendigen Abwicklungsmerkmale beachten, die zur Veröffentlichung einer Anzeige notwendig sind. Diese Abwicklungsmerkmale sind die technischen Spezifikationen, der Einreichungsweg sowie der Zustellungszeitpunkt für die Anzeigenunterlagen. Das IWR ist nicht verpflichtet, Anzeigen zu veröffentlichen, die diesen Bestimmungen nicht genügen bzw. das IWR nicht rechtzeitig erreichen.
  6. Für die Anzeigenpreise ist die zum Zeitpunkt der Anzeigenerscheinung gültige Preisliste maßgebend. Preisänderungen wirken sich auf laufende Verträge ohne Vorauszahlung mit Beginn des nächsten Monats aus.
  7. Eine Anzeige kann vom IWR als "Anzeige" oder mit "Werbung" gekennzeichnet werden.
  8. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
  9. Kosten für Herstellung von Grafiken und Anzeigentexten sind in den Anzeigenpreisen nicht enthalten.
  10. Für audio- und videoverlinkte Banner gelten zusätzlich folgende Bestimmungen: Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Vereinbarungen mit der GEMA oder anderen Urheberrechtsverbänden bzw. Urheberrechtsinhabern getroffen sind. Sofern Dritte gegen die IWR.de GmbH Ansprüche wegen Rechtsverletzungen geltend machen, stellt der Auftraggeber das IWR von jeder Haftung frei.
  11. Für die Teilnahme am "IWR-Firmennetzwerk", wie inhaltlich unter http://www.iwr.de/firmennetzwerk beschrieben, gelten zusätzlich folgende Bestimmungen: Der Umfang, das Layout, die technischen Spezifikationen der Unterseite bzw. des Banners sowie der IWR-Subname werden durch die IWR.de GmbH nach eigenem Ermessen festgelegt. Die einmalige Erstellung der Unterseite und des "kleinen" Banners ist im Preis inbegriffen. Grafik- bzw. Textänderungen während der vereinbarten Laufzeit sind gemäss der IWR-Preisliste nach Aufwand kostenpflichtig.

§ 2 Gewährleistung

  1. Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder Betriebsstörungen begründete zeitweilige Unterbrechungen der Anzeigenveröffentlichung entbinden nicht vom Vertrag. Die Forderung von Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.
  2. Reklamationen aller Art sind unverzüglich nach Kenntnisnahme eines Mangels durch den Auftraggeber zu erheben. Ein etwaiger Anspruch ist auf Ersatz in Form von zusätzlichem Anzeigenraum in dem Maße der Beeinträchtigung beschränkt. Hierauf beschränkt sich die Haftung.
  3. Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen oder zu bestimmten Terminen wird keine Gewähr übernommen. Enthalten die Anzeigenaufträge Platzvorschriften, so gilt der Anzeigenauftrag als verbindlich erteilt, auch wenn den Platzvorschriften nicht entsprochen werden kann.

§ 3 Zahlungsmodalitäten

  1. Sofern keine Vorauszahlung geleistet wird, erfolgt die Rechnungsstellung am Erscheinungstag, spätestens am Monatsende. Die Rechnung ist innerhalb von 15 Tagen zu bezahlen, sofern nicht Vorauszahlung vereinbart ist.
  2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe der zur Zeit üblichen Bankzinsen sowie der Einziehungskosten fällig. Das IWR kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

§ 4 Sonstiges

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen im übrigen wirksam.
  2. Das IWR wird die im Verkehr mit den Geschäftspartnern relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten Verfahren speichern. Dieser Hinweis erfolgt gemäß § 33 BDSG.
  3. Änderungen der Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
  4. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Münster.

AGB-Stand: September 2003