| Allgemeine Geschäftsbedingungen
des IWR für Leistungen
Diese Bedingungen finden Anwendung auf Leistungen
der IWR.de GmbH, insbesondere auf die Abwicklung
eines Anzeigenauftrages. Sie finden keine Anwendung
auf Studienprojekte, Leistungen des IWR-Presse-
und Maildienstes oder auf die Nutzungsüberlassung
(Mietverträge, etc.).
§1 Angebot und Vertragsabschluß
- "Anzeigenauftrag" im Sinne der nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der
Vertrag über die Veröffentlichung
einer oder mehrerer Anzeigen zum Zwecke der
Verbreitung.
- Die IWR.de GmbH behält sich das Recht
vor, Anzeigenaufträge ganz oder teilweise
(Text, Grafik, Klicktext, ALT-Text, IWR-Subname)
anzunehmen oder abzulehnen, auch wenn das IWR
erst nach der Auftragsbestätigung Kenntnis
über Umstände erhält, die zu
einer Ablehnung führen. Grundlage für
die Ablehnung oder Annahme durch das IWR sind
Inhalt, technische Form, Umfang oder Herkunft
nach eigenem Ermessen.
- Das IWR akzeptiert Anzeigenaufträge
unter der Voraussetzung, dass der Inhalt der
Anzeige nicht gegen geltendes Recht verstößt
und Rechte Dritter nicht verletzt werden. Im
gegenteiligen Fall stellt der Werbetreibende
das IWR von allen Ansprüchen Dritter frei.
- Eine Stornierung nach Erteilung des Anzeigenauftrages
ist einseitig nicht mehr möglich.
- Der Auftraggeber muss alle notwendigen Abwicklungsmerkmale
beachten, die zur Veröffentlichung einer
Anzeige notwendig sind. Diese Abwicklungsmerkmale
sind die technischen Spezifikationen, der Einreichungsweg
sowie der Zustellungszeitpunkt für die
Anzeigenunterlagen. Das IWR ist nicht verpflichtet,
Anzeigen zu veröffentlichen, die diesen
Bestimmungen nicht genügen bzw. das IWR
nicht rechtzeitig erreichen.
- Für die Anzeigenpreise ist die zum Zeitpunkt
der Anzeigenerscheinung gültige Preisliste
maßgebend. Preisänderungen wirken
sich auf laufende Verträge ohne Vorauszahlung
mit Beginn des nächsten Monats aus.
- Eine Anzeige kann vom IWR als "Anzeige"
oder mit "Werbung" gekennzeichnet
werden.
- Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht
möglich.
- Kosten für Herstellung von Grafiken
und Anzeigentexten sind in den Anzeigenpreisen
nicht enthalten.
- Für audio- und videoverlinkte Banner
gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich,
dass die erforderlichen Vereinbarungen mit der
GEMA oder anderen Urheberrechtsverbänden
bzw. Urheberrechtsinhabern getroffen sind. Sofern
Dritte gegen die IWR.de GmbH Ansprüche
wegen Rechtsverletzungen geltend machen, stellt
der Auftraggeber das IWR von jeder Haftung frei.
- Für die Teilnahme am "IWR-Firmennetzwerk",
wie inhaltlich unter http://www.iwr.de/firmennetzwerk
beschrieben, gelten zusätzlich folgende
Bestimmungen: Der Umfang, das Layout, die technischen
Spezifikationen der Unterseite bzw. des Banners
sowie der IWR-Subname werden durch die IWR.de
GmbH nach eigenem Ermessen festgelegt. Die einmalige
Erstellung der Unterseite und des "kleinen"
Banners ist im Preis inbegriffen. Grafik- bzw.
Textänderungen während der vereinbarten
Laufzeit sind gemäss der IWR-Preisliste
nach Aufwand kostenpflichtig.
§ 2 Gewährleistung
- Durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung
oder Betriebsstörungen begründete
zeitweilige Unterbrechungen der Anzeigenveröffentlichung
entbinden nicht vom Vertrag. Die Forderung von
Schadenersatz bleibt ausgeschlossen.
- Reklamationen aller Art sind unverzüglich
nach Kenntnisnahme eines Mangels durch den Auftraggeber
zu erheben. Ein etwaiger Anspruch ist auf Ersatz
in Form von zusätzlichem Anzeigenraum in
dem Maße der Beeinträchtigung beschränkt.
Hierauf beschränkt sich die Haftung.
- Für die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten
Plätzen oder zu bestimmten Terminen wird
keine Gewähr übernommen. Enthalten
die Anzeigenaufträge Platzvorschriften,
so gilt der Anzeigenauftrag als verbindlich
erteilt, auch wenn den Platzvorschriften nicht
entsprochen werden kann.
§ 3 Zahlungsmodalitäten
- Sofern keine Vorauszahlung geleistet wird,
erfolgt die Rechnungsstellung am Erscheinungstag,
spätestens am Monatsende. Die Rechnung
ist innerhalb von 15 Tagen zu bezahlen, sofern
nicht Vorauszahlung vereinbart ist.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen
in Höhe der zur Zeit üblichen Bankzinsen
sowie der Einziehungskosten fällig. Das
IWR kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung
des laufenden Anzeigenauftrages bis zur Bezahlung
zurückstellen und für die restlichen
Anzeigen Vorauszahlung verlangen.
§ 4 Sonstiges
- Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, so bleiben der Vertrag
und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
im übrigen wirksam.
- Das IWR wird die im Verkehr mit den Geschäftspartnern
relevanten Daten zwecks Verarbeitung im automatisierten
Verfahren speichern. Dieser Hinweis erfolgt
gemäß § 33 BDSG.
- Änderungen der Geschäftsbedingungen
bedürfen der Schriftform.
- Erfüllungsort und ausschließlicher
Gerichtsstand ist Münster.
AGB-Stand: September 2003 |