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DWD darf Windkraftanlagen nicht pauschal verbieten

Leipzig – Windenergieanlagen können Wetterradare stören, weshalb der Deutsche Wetterdienst Windkraftanlagen nur nach Einzelfallprüfung oder gar nicht in der Nähe seiner Radarstationen genehmigen will. Diese Regelung hat das Bundesverwaltungsgericht nun gekippt.

Windenergieanlagen können das Wetterradar durch Reflektionen stören. Da beide Anlagen ähnliche Standortansprüche haben, hat der Deutsche Wetterdienst (DWD) Windenergieanlagen im Radius von fünf Kilometer um seine 17 deutschen Wetterradarstationen untersagt und will sie im Radius von 15 Kilometern nur nach Einzelfallprüfung genehmigen. Dieses hoheitliche Vorgehen hat das Bundesverwaltungsgericht nun gekippt.

Deutscher Wetterdienst hat keinen Beurteilungsspielraum - nur Gerichte dürfen prüfen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 22. September in zwei parallel gelagerten Verwaltungsstreitsachen (BVerwG 4 C 6.15; BVerwG 4 C 2.16) entschieden, dass der DWD bei der Frage, inwieweit Windenergieanlagen die Funktionsfähigkeit von Wetterradaranlagen stören und die Aufgabenerfüllung des DWD in nicht mehr tolerierbarer Weise erschweren, keinen Beurteilungsspielraum hat. Die Frage unterliegt der uneingeschränkten gerichtlichen Überprüfung.

In beiden Verfahren sollten Windenergieanlagen aufgrund von etwa 10 Kilometer entfernten Wetterradaranlagen nicht gebaut werden, da sie die „Warnprodukte“ des DWD nachhaltig beeinflussen würden. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun die Einschätzungen des Verwaltungsgerichtshofes München und Oberverwaltungsgerichts Koblenz bestätigt, dass diese Frage der vollen gerichtlichen Nachprüfung unterliegt. Dem DWD steht daher kein Beurteilungsspielraum zu, da Verwaltungshandeln grundsätzlich in sachlicher und rechtlicher Hinsicht durch die Verwaltungsgerichte uneingeschränkt überprüfbar sein muss. Ausnahmen können nur gesetzlich festgelegt werden, für solche Spielräume fehlt aber jeder Anhaltspunkt.

Radarkonflikt verhindert über 200 Windenergieanlagen
Allein im Jahr 2015 konnten insgesamt 219 Windkraftanlagen mit 649 Megawatt (MW) Leistung aufgrund von Widersprüche des DWD nicht gebaut werden, wie der Bundesverband Windenergie (BWE) mitteilt. Der Schwerpunkt der Projekte lag mit 66 Windkraftanlagen oder 213 Megawatt in Brandenburg. Aber auch Baden-Württemberg (35 Anlagen, 101 Megawatt), Rheinland-Pfalz (27 Anlagen, 92 Megawatt) und Niedersachsen (28 Anlagen, 70 Megawatt) waren überproportional betroffen.
„In den verschiedenen Verfahren wurde immer wieder auf zumutbare Abhilfemöglichkeiten des Wetterdienstes bei der Datenverarbeitung hingewiesen. Es ist bedauerlich, dass diese technischen Fragen nun gerichtlich geklärt werden müssen“, so BWE-Präsident Hermann Albers im Vorfeld des Urteils.

DWD: Inhaltlicher Konflikt besteht weiterhin
Der Deutsche Wetterdienst als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur will nun zunächst die detaillierte Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts abwarten, wie der DWD auf Anfrage von IWR Online mitteilt. Schließlich ist der inhaltliche Konflikt mit dem Urteil nicht aus der Welt geschafft, betont der DWD.

© IWR, 2016

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26.09.2016

 



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