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Spanien versteigert Erneuerbare-Energien-Projekte mit 2.000 MW

Barcelona/Berlin/Münster – Um die EU-Ziele zum Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen, wird Spanien die Projekte mit erneuerbaren Energien mit 2.000 Megawatt (MW) Erzeugungsleistung versteigern. Die Teilnahmebedingungen für die Versteigerung wurden nun veröffentlicht, Experten bezeichnen das Verfahren als komplex.

In Spanien steht eine neue, umfangreiche Ausschreibung für erneuerbare Energien bevor. Um an der Versteigerung teilnehmen zu können, müssen die Bewerber einige Voraussetzungen erfüllen, unter anderem eine Bankgarantie pro Kilowatt Energieleistung vorweisen. Der Versteigerungstermin ist bereits Mitte Mai.

Spanien will EU-Ziele beim EE-Ausbau erreichen
In Spanien sind die Teilnahmebedingungen einer Vergütungsversteigerung für 2000 MW erneuerbare Energieleistung veröffentlicht worden. Dies bestätigt der auf regenerative Energien spezialisierte Rödl- und-Partner-Rechtsanwalt Christoph Himmelskamp im Gespräch mit IWR Online. Demnach müssen die Interessenten zur Qualifikation für die Versteigerungs-Teilnahme eine Bankgarantie von 60 Euro/Kilowatt gebotener Leistung stellen. Hat sich ein Teilnehmer durch fristgerechte Einreichung der Unterlagen (vor dem 11. Mai 2017) qualifiziert, so darf er am 17. Mai auf einer elektronischen Versteigerungsplattform ein Gebot abgeben. Mit der Versteigerung will das spanische Energieministerium diejenigen 2.000 Megawatt an Anlagen bezuschlagen, die die geringsten spezifischen Zusatzkosten für das Stromsystem erzeugen. Mit der Versteigerung will Spanien den EU-Zielen zum Ausbau von erneuerbaren Energien näher kommen.

Technologieoffene Grenzwertversteigerung für 2.000 MW regenerative Energien
Bei der Versteigerung sollen diejenigen Anbieter einen Zuschlag erhalten, die die geringsten Kosten für ihre regenerativen Energieanlagen kalkulieren. Die Regierung in Spanien geht von einer festgelegten, maximalen Anfangsinvestition aus, die für Windenergie und Photovoltaik bei 1,2 Mio Euro pro installiertem MW, bei anderen Technologien bei 2 Mio. Euro/MW liegt, so Rechtsanwalt Himmelskamp. Das bedeutet, dass auch weniger günstige regenerative Energietechnologien wie zum Beispiel Biogas, Wasserkraft oder Geothermie eine Chance haben. Den Zuschlag soll erhalten, wer am deutlichsten unter diesen Richtwerten anbietet. Diejenigen Gebote im Umfang von bis zu 2.000 MW, die prozentual am weitesten unter den oben genannten angenommenen maximalen Investitionen liegen, erhalten den Zuschlag. Jeder Bieter muss also eine prozentuale Investitions-Reduzierung für seine Gebote angeben.

Verfahren wegen fehlender Sicherheit und hoher Komplexität in der Kritik
Wie Rödl- und Partner Energieexperte Himmelskamp weiter erläutert, handelt es sich bei dem Verfahren um eine Grenzwertversteigerung. Das bedeutet, dass das letzte bezuschlagte Projekt die spezifische Vergütung für alle erfolgreichen Gebote festlegt. Zur Berechnung dieser speziellen Vergütung wird dabei die prozentuale Investitions-Reduzierung des Gebotes mit verschiedenen Koeffizienten gemäß einer vorgegeben Formel berechnet. Das Verfahren wurde Himmelskamp zufolge von Verbänden unter anderem für seine fehlende Investitionssicherheit und seine Komplexität kritisiert.

© IWR, 2017

25.04.2017

 



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