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Bundesnetzagentur startet dritte Runde der PV-Ausschreibungen

Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen nach dem EEG gestartet. Wie bei der letzten Ausschreibung gilt in Bayern und Baden-Württemberg eine Sonderregelung.

Mit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2017 sind seit Anfang 2017 alle PV-Anlagen ab einer Leistung von 750 Kilowatt ausschreibungspflichtig. Zuvor war dieses Verfahren bereits in mehreren Pilotausschreibungen im Bereich der Photovoltaik (PV) getestet worden. Die erste PV-Ausschreibung nach dem neuen EEG 2017 endete am 1. Februar, die zweite am 1. Juni 2017. Jetzt hat die BNetzA die dritte Ausschreibungsrunde eröffnet.

Höchstgebot wird abgesenkt
Das Ausschreibungsvolumen der neuen Ausschreibungsrunde liegt wie in den beiden vorangegangenen Ausschreibungen dieses Jahres bei 200 Megawatt (MW). Das Höchstgebot für den nächsten Gebotstermin beträgt 8,84 Cent/kWh (Februar-/Juni-Ausschreibung: je 8,91 Cent/kWh). Die niedrigsten Gebote erhalten solange einen Zuschlag, bis das Ausschreibungsvolumen erreicht ist. Es gilt das Gebotspreisverfahren, so dass der Zuschlagswert dem jeweils angebotenen Wert entspricht.
Offizieller Gebotstermin der dritten PV-Ausschreibungsrunde in diesem Jahr ist der 1. Oktober 2017. Die BNetzA weist jedoch darauf hin, dass sich das Fristende auf den nächsten Werktag, d.h. den 2. Oktober 2017 verschiebt, da der Gebotstermin 1. Oktober 2017 auf einen Sonntag fällt.

Projekte in benachteiligten Gebiete in Bayern und Baden-Württemberg noch möglich
Da die Kontingente noch nicht erschöpft sind, können auch in der neuen Ausschreibungsrunde Gebote für Projekte in benachteiligten Gebieten in Baden-Württemberg und Bayern abgegeben werden. Für Baden-Württemberg sind Zuschläge mit einem Volumen von bis zu 90 MW möglich, in Bayern sind noch bis zu zwölf Zuschläge erlaubt. Für Baden-Württemberg sind pro Kalenderjahr Zuschläge mit einem Volumen von bis zu 100 MW möglich, Bayern erlaubt bis zu 30 Zuschläge, was maximal einer Leistung von 300 MW entspricht.

Das EEG 2017 sieht vor, dass die Landesregierungen per Rechtsverordnung die Errichtung von Solaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen in sog. benachteiligten Gebieten regeln können. Mit Bayern und Baden-Württemberg haben zwei Bundesländer eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen und die Voraussetzung für Solarprojekte auf bestimmten Ackerflächen geschaffen.

Solar-Ausschreibungen in diesem Jahr deutlich überzeichnet
Bei der ersten PV-Ausschreibung nach dem EEG 2017, die am 1. Februar endete, lag das Volumen der eingereichten Projekte mit 488 MW deutlich über den ausgeschriebenen 200 MW. Auch die am 1. Juni zu Ende gegangene Ausschreibung war bei einem ausgeschriebenen Volumen von 200 MW mit einem Gebots-Volumen von 646 MW mehrfach überzeichnet.

© IWR, 2017

08.08.2017

 



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