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Windenergie-Erlass für NRW geht ins Beteiligungs-Verfahren

Düsseldorf/Münster – Die neue schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will den Windenergie-Ausbau deutlich verlangsamen. Zu diesem Zweck hat das NRW-Regierungskabinett Änderungen am Windenergie-Erlass vorgenommen. Die Branche kann sich nun dazu äußern, doch was steht eigentlich genau drin im neuen Entwurf?

Für den neuen Windenergie-Erlass in NRW läuft das Beteiligungsverfahren. Fachbehörden, Landesbetriebe und Verbänden können bis zum 20. Oktober 2017 schriftlich Stellung nehmen. Die neue NRW-Landesregierung will über die Lärmschutzbestimmungen höhere Mindestabstände für Windkraftanlagen zu Wohngebieten erreichen. Erste Projekte im „Energieland NRW“ sind bereits kassiert worden.

Bei "typischer" Fallgestaltung ergibt sich ein Abstand von 1.500 Metern
Der neue NRW-Wirtschafts- und Energieminister Andreas Pinkwart (FDP) hatte zu den Windenergieplänen erklärt: „Nur mit der Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger kann die Energiewende gelingen. Deshalb wollen wir den Ausbau der Windenergie umweltverträglich fortsetzen.“ Im Ergebnis soll ein Mindestabstand von etwa 1.500 Metern zu reinen Wohngebieten stehen. Im veröffentlichten Entwurf des neuen Erlasses wird dies im Rahmen eines Fallbeispiels dargestellt. Im Unterkapitel "Immissionsschutz" wird folgender Beispielfall dargestellt: "So ergibt sich in einer typischen Fallgestaltung ein Abstand von 1.500 m für eine Windfarm bestehend aus 5 Windenergieanlagen der 3-Megawatt-Klasse zu einem reinen Wohngebiet." An dieser Stelle wird zudem auf den gesetzlichen Immissionsrichtwert von 35 Dezibel (dB(A)) in der Nacht hingewiesen. Zudem könne ein derartiger Abstand auch bei allgemeinen Wohngebieten erforderlich werden, wenn größere Anlagefelder und weitere Vorbelastungen vorliegen.

Bei der Genehmigung seien die Abstände durch Gutachten zu ermitteln. Über allem steht zudem die richterliche Einschätzung, dass harte immissionsschutzrechtliche Mindestabstände nicht festgelegt werden können, da man bei der Genehmigung keine Gewissheit über Typ und Anzahl der Anlagen habe. Nach dem alten Windenergie-Erlass der rot-grünen Vorgängerregierung lautete die Empfehlung lediglich, dass der vorbeugende Lärmschutz in der Planung von Vorranggebiete bzw. Konzentrationszonen für die Windenergie als weiche Tabuzonen berücksichtigt werden solle. Konkret wurde zudem auf ein Berechnungsverfahren zur Abstandsbestimmung in einer Veröffentlichung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (Lanuv) verwiesen.

Neue Landesregierung sieht wachsende Vorbehalte gegen Windenergie
Auch die Präembel des Windenergie-Erlasses hat sich geändert. Während im bisherigen Erlass zu lesen war, dass NRW Vorreiter beim Klimaschutz werden will, heißt es nun: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen richtet ihre Klima- und Energiepolitik neu aus.“ Zudem stoße der Ausbau der Windenergie in weiten Teilen des Landes auf zunehmende Vorbehalte in der Bevölkerung. Der Schutz von Bestandsanlagen soll sichergestellt und die Unterstützung des Repowerings ermöglicht werden.

Windenergie-Projekte bereits auf der Kippe
Erste Projekte wurden vor dem Hintergrund der Neuausrichtung bereits auf Eis gelegt. Die Westfalenpost meldete am Mittwoch (20.09.2017), dass die Ostwind-Gruppe aus Regensburg die Pläne für den geplanten Windpark "Windfart" bei Benolpe im Sauerland nun erstmal ruhen lässt. Die NRW-Windbranche befürchtet den Verlust von Arbeitsplätzen. Über 60 Branchenunternehmen haben vor einigen Wochen die "Gemeinsame Erklärung zur Windenergie in NRW" unterzeichnet. Die geplanten Einschränkungen hätten einen massiven Einbruch des Windenergieausbaus ab dem Jahr 2019 zur Folge, heißt es darin. Zudem würde NRW bei der Umsetzung der Energiewende weit zurückfallen.

© IWR, 2017


21.09.2017

 



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