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Bayern schafft Fakten beim Netzausbau und Erneuerbaren Energien

©  Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie© Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

München - Bayern ist auf dem Weg zu einer dauerhaften Versorgungssicherheit einen großen Schritt weiter. Das betrifft die großen Themen Netzausbau, zusätzliche Gaskraftwerke und Erneuerbare Energien.

Das Bundesland Bayern hat hat in intensiven Verhandlungen mit dem Bund sowie den betroffenen Ländern Hessen und Thüringen einen Verhandlungsstand erreicht, der die Schaffung einer verlässlichen, bürgerfreundlichen, landschaftsverträglichen und dezentralen Energieversorgung ermöglicht, so die bayerische Staatskanzlei.

Weniger neue Stromtrassen, mehr Erdkabel und leistungsfähigeres Netz
Die bayerische Regierung hat für die strittigen Projekte zum Ausbau des Stromleitungsnetzes eine spürbare Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durchgesetzt. Weder die sogenannte P44, eine neue Leitung von Altenfeld bzw. Schalkau in Thüringen nach Grafenrheinfeld, noch die unter dem Namen P44 mod diskutierten Alternativen werden danach umgesetzt. Beim SuedOstLink wird nach Angaben der Staatskanzlei eine neue innovative Kabeltechnologie zum Einsatz kommen, die ohne eine Verbreiterung der Trasse eine deutliche Erhöhung der Übertragungskapazität ermöglicht.

Das entlastet das Stromnetz an anderer Stelle und reduziert damit einen weiteren Netzausbaubedarf. Die sogenannte P43, eine neue Leitung von Mecklar in Hessen nach Grafenrheinfeld, wird in die Liste der Erdkabelpilotprojekte des Bundesbedarfsplangesetzes aufgenommen, ebenso wie die Netzausbauvorhaben Pirach-Pleinting und Raitersaich-Altheim. Mit der Festschreibung als Erdkabelpilotprojekte werden die Voraussetzungen für eine bürger- und landschaftsverträgliche Umsetzung der Energiewende geschaffen.

Bayern setzt neue Gaskraftwerke und mehr Kraft-Wärme-Kopplung im Bundesland durch
Um die Versorgungssicherheit in Bayern auch nach dem Atomausstieg und bei einem hohen Anteil erneuerbarer, volatiler Energie sicherzustellen, will die bayerische Landesregierung neue Reservekraftwerke im eigenen Bundesland bauen. Dazu sind beim Bund wesentliche Änderungen in den Eckpunkten zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kohlekommission durchgesetzt worden. Mit dem Bau sogenannter besonderer netztechnischer Betriebsmittel mit einem Gesamtvolumen von 1,2 Gigawatt, der Schaffung eines systematischen Rahmens für Investitionen in Reservekapazitäten und mit der Realisierung zusätzlicher Gaskraftwerke, auch betrieben mit Kraft-Wärme-Kopplung, sind nun alle drei ihrer Eckpfeiler in den Eckpunkten des sogenannten "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" verankert.

Vorgesehen sind die Neuausschreibung für (gasbetriebene) Reservekraftwerke in Bayern zur Netzunterstützung, eine nationale Analyse der Versorgungssicherheit, um den Bedarf an weiteren Reservekraftwerken festzustellen, und die Verlängerung der Förderung für Kraft-Wärme-Kopplung bis 2030. Der Bund hat außerdem einen Kapazitätsbonus für Süddeutschland zugesagt, um etwa in Bayern Investitionen in solche Anlagen zu erleichtern und den KWK-Ausbau voranzubringen, so die bayerische Staatskanzlei weiter. Durch all diese Maßnahmen werden Effizienz und Leistungsfähigkeit der Energieversorgung erhöht und die Versorgungssicherheit in Bayern nachhaltig gestärkt.

Bayern will mehr Freiflächen-Photovoltaikanlage und Wertschöpfung im Land
Beim Ausbau der erneuerbaren Energien setzt Bayerm auf die Photovoltaik. Der Ministerrat beschloss deshalb heute (04.06.2019) eine neue Freiflächenverordnung, mit der die bisherige Höchstgrenze bei Genehmigungen auf maximal 30 Freiflächenanlagen pro Jahr auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten Bayerns auf 70 genehmigungsfähige Anlagen pro Kalenderjahr erhöht und damit mehr als verdoppelt wird. Mit dieser Erhöhung kann das Ausbaupotenzial im Bereich der PV-Freiflächen bereits bei den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur im Herbst 2019 genutzt werden.

Durch die beschlossene deutliche Erhöhung der Zahl genehmigungsfähiger Anlagen wird mehr Bundesförderung direkt zu Betreibern bayerischer Anlagen geholt, die Wertschöpfung vor Ort erhöht und die dezentrale Energieversorgung in Bayern nochmals spürbar ausgebaut, so die bayerische Staatskanzlei abschließend.

© IWR, 2019


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04.06.2019

 



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