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RWE und LEAG legen weitere Braunkohle-Blöcke vorläufig still

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Essen - Heute (01.10.2019) gehen die letzten beiden von insgesamt 8 Braunkohle-Kraftwerksblöcken im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes offiziell in die vorläufige Stilllegung. Damit sind jetzt Braunkohlekraftwerksblöcke mit knapp 3.000 Megawatt in der Sicherheitsbereitschaft.

Der Gesetzgeber hat im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegt, dass zwischen dem 01. Oktober 2016 und 01. Oktober 2019 insgesamt 8 Braunkohlekraftwerke bzw. Kraftwerksblöcke zu festgelegten Terminen vorläufig stillzulegen sind. Ziel ist es, mit dieser Maßnahme die CO2-Emissionen im Bereich der Elektrizitätsversorgung zu verringern. Zum 01. Oktober 2019 sind jetzt die beiden letzten Kraftwerksblöcke in die vorläufige Stilllegung gegangen.

RWE legt mit Block C in Neurath letzten Kraftwerksblock gemäß EnWG vorläufig still
In der Nacht zum 28. September 2019 hat RWE Power den 300-Megawatt-Block C („Cäsar“) seines Braunkohlenkraftwerks Neurath vom Netz getrennt und in die Sicherheitsbereitschaft überführt. Dass bedeutet, dass die Anlage nur vorläufig stillgelegt ist, und RWE sicherstellen muss, dass Block C in den nächsten vier Jahren bei starken Engpässen in der Stromversorgung binnen zehn Tagen wieder betriebsbereit sein kann. Danach wird der Kraftwerksblock am 1. Oktober 2023 planmäßig stillgelegt. Cäsar ist der fünfte und letzte Braunkohlenkraftwerksblock von RWE, der in die Sicherheitsbereitschaft überführt wurde. Mit der Sicherheitsbereitschaft setzt RWE einen Beschluss der Bundesregierung zum EnWG um. 2017 hat RWE Power bereits die Blöcke P und Q in Frimmersdorf (jeweils rd. 300 MW netto) und 2018 die Blöcke E und F in Niederaußem (jeweils rd. 300 MW netto) vorläufig stillgelegt. Insgesamt sind bei RWE Power somit jetzt etwa 1.500 Megawatt Kraftwerkskapazität in der Sicherheitsbereitschaft.

Bundesweit jetzt 2.700 MW Kraftwerksleistung in der Sicherheitsbereitschaft
Das EnWG gibt vor, dass die Braunkohlenkraftwerks-Betreiber RWE, MIBRAG und LEAG insgesamt rd. 2.700 Megawatt Netto-Erzeugungskapazität je vier Jahre lang vom Netz getrennt einsatzbereit halten und in der bezahlten Reserve halten. Neben den fünf Braunkohle-Blöcken von RWE sind am 01. Oktober 2016 das Kraftwerk Buschhaus der MIBRAG (352 MW netto) sowie am 01. Oktober 2018 Block F des Kraftwerks Jänschwalde der LEAG (465 MW netto, ehemals Vattenfall) vorläufig stillgelegt worden. Zum 01.10.2019 geht zudem auch Block E des Kraftwerks Jänschwalde (465 MW netto) in die Sicherheitsreserve. Insgesamt befinden sich jetzt die im EnWG anvisierten Blöcke mit einer Gesamtleistung von 2.700 MW (netto) in der Sicherheitsbereitschaft. Im Jahr 2023 endet die Sicherheitsbereitschaft.

Vergütung der Sicherheitsbereitschaft über die Netzentgelte
Kraftwerke, die sich in der Sicherheitsbereitschaft befinden, dürfen nicht mehr regulär am Markt teilnehmen. Sie dienen lediglich für den Fall, dass die Stromproduktion unter Berücksichtigung von Sicherheitsmaßnahmen (u.a. Redispatch, Regelenergie etc.) unter den Strombedarf sinkt und es zu Engpässen kommt. Die Betreiber der stillgelegten Braunkohlekraftwerke müssen die Anlagen daher per Gesetzt in einem Zustand halten, der die Wiederaufnahme des Betriebs innerhalb eines Zeitraums von 10 Tagen ermöglicht. Dafür erhalten sie eine Vergütung, die nach Angaben der Bundesregierung mit einer Größenordnung von jährlich rd. 230 Mio. Euro veranschlagt wird. Bis zum Ende des insgesamt siebenjährigen Zeitraums ergeben sich damit Kosten von etwa 1,6 Milliarden Euro. Die Finanzierung dieser Vergütung erfolgt über die Netzentgelte und wird auf die Letztverbraucher über den Strompreis umgelegt.

© IWR, 2019


01.10.2019

 



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