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Bundeskabinett beschließt Kohleausstiegsgesetz

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Berlin - Das Bundeskabinett hat heute (29.01.2020) das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen. Jetzt muss sich der Bundestag mit dem umstrittenen Gesetzentwurf befassen, der auch bei ehemaligen Mitgliedern der Kohlekommission bereits für mächtige Verstimmung gesorgt hat.

Das Bundeskabinett hat mit dem Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz einen Plan für das Ende der Kohleverstromung in Deutschland vorgelegt. Begleitet wurde der Beschluss des Bundeskabinetts vorm Bundeskanzleramt durch Proteste von Klimaschützern. Der Entwurf wird nun vom Bundestag diskutiert. Ziel ist es, das Gesetz bis Mitte des Jahres zu verabschieden.

Bundeskabinett legt Fahrplan für Kohleausstieg vor
Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zum Kohleausstiegsgesetz gibt es nunmehr einen Fahrplan für den Ausstieg aus der Verstromung von Braun- und Steinkohle in Deutschland. Bei der Braunkohle gibt es einen festen Abschaltpfad für die Kraftwerke, wobei die Hauptjahre der Abschaltungen relativ spät in den Jahren 2028/2029 und 2038 liegen. Für Steinkohlekraftwerke ist es vorgesehen, die Abschaltungen über Ausschreibungen zu regeln, d.h. die Betreiber der Kraftwerke bewerben sich, um gegen eine Entschädigung Anlagen stillzulegen. Kraftwerke, die früher vom Netz gehen, bekommen eine höhere Entschädigung pro Megawatt Leistung. Ab dem Jahr 2027 sollen die Betreiber keine Entschädigung mehr erhalten.

Spätestens 2038 ist Schluss mit der Kohleverstromung. Insgesamt vier Mal (2022, 2026, 2029 und 2032) soll mit Blick auf die Sicherheit der Stromversorgung, Entwicklung des Strompreises sowie Klimaschutzes überprüft werden, welche Fortschritte es beim Kohleausstieg gibt. 2026 und 2029 soll zudem überprüft werden, ob der endgültige Kohleausstieg schon drei Jahre früher möglich ist, also im Jahr 2035 statt 2038. Verbunden ist der Kohleausstieg mit milliardenschweren Zahlungen an die Kraftwerksbetreiber und Beschäftigten der Kohleindustrie. Was paradox anmutet, ist der Umstand, dass in Nordrhein-Westfalen mit dem Steinkohlekraftwerk Datteln 4 noch eine neue Anlage in Betrieb genommen werden soll. Die zusätzlichen Emissionen von Datteln 4 sollen durch die Außerbetriebnahme anderer Kraftwerkskapazitäten kompensiert werden.

Breite Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zum Kohleausstiegsgesetz ist im Vorfeld bereits auf heftige Kritik gestoßen. Diese richtet sich v.a. gegen eine fehlende Stetigkeit bei der Stilllegung von Kraftwerken und die weit in der Zukunft liegenden Hauptabschaltjahren 2029 und 2038. Diese Punkte hatten auch ehemalige Mitglieder der Kohlekommission in ihrer Stellungnahme aufgegriffen, und bemängelt, dass die Bundesregierung die seit einem Jahr verkündete 1:1-Umsetzung des in der Kohlekommission erzielten Kompromisses mit der Bund-/Kohleländer-Einigung klar und sehr einseitig verlassen habe. Konkret kritisiert wird von den Ex-Mitgliedern der Kommission u.a. ein klimapolitisch unzureichender Kohleausstiegspfad, die geplante Inbetriebnahme von Datteln 4 sowie ein fehlender Ausbaupfad für erneuerbare Energien.

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter fordert Medienberichten zufolge die Große Koalition dazu auf, den jetzt beschlossenen Gesetzentwurf zurückzunehmen. SPD und Union sollten auf die Forderungen der Kohlekommission eingehen und zum Kohlekompromiss zurückkehren, ansonsten verursachten sie einen massiven Vertrauensverlust. Unter anderem kämen Kraftwerksabschaltungen zu spät und nicht stetig.

„Das Gesetz ignoriert klimapolitische Notwendigkeiten. Das maximal hinausgezögerte Abschalten von Braunkohlekraftwerken ist das Gegenteil der Empfehlungen des hart umkämpften Kohlekompromisses. Mit dem Abbaggern der Dörfer am Tagebau Garzweiler feuert die Bundesregierung einen gesellschaftlichen Großkonflikt ohne Not weiter an“, kritisiert Greenpeace-Klimaexperte Karsten Smid den Gesetzesentwurf.

Im Hinblick auf das Fehlen von Regelungen zu den Erneuerbaren Energien im Gesetzentwurf fordert der stellvertretende VKU-Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels von der Bundesregierung endlich eine Korrektur der Rahmenbedingungen für den Ausbau der Windenergie: “Die von der Windbranche gestern veröffentlichten Ausbauzahlen bei der Windenergie an Land sind weiterhin beunruhigend. Die Bundesregierung muss hier endlich vorankommen. Der VKU unterstützt die verschiedenen Vorschläge der vergangenen Tage, die einen Dialog und gemeinsame Anstrengungen aller beteiligter Akteure fordern”, so Wübbels.


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29.01.2020

 



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