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Bundeskabinett verabschiedet EEG-Novelle 2021

© Steffen Kugler© Steffen Kugler

Berlin – Das Bundeskabinett hat in der heutigen Sitzung die von Wirtschaftsminister Altmaier eingebrachte EEG-Novelle 2021 und das Netzausbau-Bedarfsplangesetz verabschiedet. Zahlreiche Neuerungen sind damit auf dem Weg.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 wird etwas konkreter. Mit der Verbindung aus EEG-Novelle 2021 und der Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes für den Netzausbau will die Bundesregierung den Ausbau der Erneuerbaren Energien und den Netzausbau synchronisieren. Durch Anpassungen bei der Besonderen Ausgleichsregelung erhält die stromkostenintensive Industrie mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen.

EEG Novelle 2021 setzt auf mehr Erneuerbare Energien im Kontext mit dem Netzausbau
Altmaier sieht in der EEG-Novelle 2021 ein klares Zukunftssignal für mehr Klimaschutz und mehr Erneuerbare Energien. Erstmals ist das Ziel der Treibhausgasneutralität noch vor 2050 für den in Deutschland erzeugten und verbrauchten Strom gesetzlich verankert. Zugleich wird festgelegt, wie das Ziel von 65 Prozent Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen ist. Laut Altmaier werden die konkreten Ausschreibungsmengen für die einzelnen Erneuerbaren Energien bekannt. Diese gehen an den oberen Rand der im Klimaschutzplan 2030 vorgesehenen Spannbreite – bei Photovoltaik sogar darüber hinaus. Um die EE-Akzeptanz zu erhöhen wird eine finanzielle Beteiligung der Kommunen beim Ausbau von Wind an Land ermöglicht, zudem werden die Anreize für Mieterstrom und die Rahmenbedingungen für Eigenstromerzeugung verbessert.

Die EEG-Novelle 2021 – jährliche Ausbauzahlen für Erneuerbare Energien bis 2030
Um das 65 Prozent Ausbauziel für Erneuerbare Energien bis 2030 zu erreichen werden die jährliche Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land zwischen 2,9 und 5,8 GW, für Photovoltaik zwischen 1,9 bis 2,0 GW und für Biomasse in Höhe von 500 MW festgelegt. Hinzukommen Photovoltaik- und Biomasse-Anlagen in der Festvergütung. Die installierte Leistung bei Wind an Land erhöht sich damit von heute 54 GW auf 65 GW im Jahre 2026 und 71 GW im Jahre 2030 (Ausbau der Offshore Windenergie erfolgt separat). Die installierte Leistung von Photovoltaik erhöht sich von heute 52 GW auf 83 GW im Jahre 2026 und 100 GW im Jahre 2030. Sofern die EU mit dem Green Deal konkrete neue Ausbauziele für erneuerbare Energien beschließt, ist auch das EEG entsprechend anzupassen, so das BMWi.

Photovoltaik: Neues Ausschreibungssegment „große Dachflächen“
Neben einer Verbesserung für Mieterstrom ist für die Solarbranche auch eine Erweiterung der Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen vorgesehen. Zudem wird ein neues Ausschreibungssegment für große PV Dachanlagen geschaffen

Integration Erneuerbar Energien, Sektorkopplung und Wasserstoff
Verbesserte Anreize für neue Anlagentechnik und bessere Steuerbarkeit der Anlagen (Smart-Meter-Gateway) werden mit der EEG-Novelle gesetzt. Durch eine „Südquote“ für Wind an Land und Biomasse soll es zu einer besseren Abstimmung zwischen Erneuerbaren-Ausbau und Netzausbau kommen. Für Seeschiffe wird die Möglichkeit geschaffen, sich in den Seehäfen kostengünstig mit Landstrom zu versorgen, statt Dieselgeneratoren einzusetzen. Der Regierungsentwurf enthält außerdem die Zusage, dass im weiteren Verfahren noch eine Regelung zur Befreiung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage vorgelegt wird. Damit wird ein zentrales Element der nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt.

Übergangslösung für Post EEG-Anlagen – Konkretisierung fehlt
Ökostromanlagen, die nach 20 Jahren nicht mehr unter das EEG-Vergütungssystem fallen, erhalten übergangsweise die Möglichkeit, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten. Sie erhalten den jeweiligen Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Die Vermarktungskosten sollen sich reduzieren, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden.

Anpassungen im Netzausbau-Bedarfsplangesetz
Die Liste der Netzausbauvorhaben, für die ein vordringlicher Bedarf besteht, wird auf der Basis des Netzentwicklungsplans 2019-2030 aktualisiert. Berücksichtigt wird das neue EE-Ausbauziel bis 2030. Zugleich wird der Vorschlag zur Lösung der Netzprobleme im Dreiländereck Bayern, Hessen und Thüringen umgesetzt, auf den sich die Beteiligten im Juni 2019 verständigt hatten. Zudem werden einige gesetzliche Anpassungen vorgenommen, um eine zügige Durchführung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben zu fördern (u.a. Straffung von Anhörungen im sogenannten Nachbeteiligungsverfahren).

© IWR, 2020


23.09.2020

 



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