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EE-Ausschreibungen der BNetzA: Solarenergie stark überzeichnet, Windenergie und Biomasse schwach

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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der letzten technologiespezifischen Ausschreibungen veröffentlicht. Während sich bei der Solarenergie die hohe Nachfrage weiter fortsetzt, ist der Erholungstrend bei der Windenergie wieder gestoppt.

Nach beihilferechtlicher Genehmigung des EEG durch die Europäische Kommission hat die BNetzA am Freitag (30.04.2021) die erfolgreichen Gebote der technologiespezifischen Ausschreibungen bekanntgegeben. Dabei handelt es sich um die Ausschreibungen für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Februar 2021 und Solarenergie sowie Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. März 2021. Außerdem hat die Regulierungsbehörde die Zuschläge für die Innovationsausschreibung vom 1. April 2021 öffentlich.

Ausschreibung für Solaranlagen deutlich überzeichnet
In der Solarausschreibung zum 1. März 2021 wurden 288 Gebote mit einer Gesamtleistung von 1.504 Megawatt (MW) abgegeben. Die ausgeschriebene Menge von 617 MW war damit sehr deutlich überzeichnet. Insgesamt erhalten 103 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 620 MW einen Zuschlag. 42 der bezuschlagten Gebote entfallen auf Acker- und Grünlandflächen, wobei der regionale Schwerpunkt mit 36 bezuschlagten Gebote auf Flächen in Bayern liegt. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,69 ct/kWh und 5,18 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert ist gesunken und liegt in dieser Runde bei 5,03 ct/kWh. Sechs Gebote mussten vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land wieder deutlich unterzeichnet
Bei einer ausgeschriebenen Menge von 1.500 MW Windenergieleistung wurden 91 Gebote mit einem Volumen von 718 MW eingereicht. Die Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. Februar 2021 war damit wieder einmal deutlich unterzeichnet. Bezuschlagt wurden 89 Gebote mit insgesamt 691 MW, zwei Gebote musste die BNetzA ausschließen. Regional betrachtet entfiel das größte Zuschlags-Volumen auf Projekte in Schleswig-Holstein (20 Zuschläge, 173 MW), Nordrhein-Westfalen (20 Zuschläge, 116 MW) und Brandenburg (18 Zuschläge, 165 MW). Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 5,15 ct/kWh bis 6,00 ct/kWh. Der mengengewichtete durchschnittliche Zuschlagswert ist mit 6,00 ct/kWh identisch mit dem Höchstpreis von 6,00 ct/kWh in dieser Runde.

Ausschreibung für Biomasse
Deutlich unterzeichnet ist auch die Biomasse-Ausschreibung. Zum Gebotstermin 1. März 2021 wurden 168 MW ausgeschrieben, eingereicht wurden lediglich 60 Gebote mit 44 MW.

In dieser Runde hat zum ersten Mal die gesetzlich neu im EEG eingefügte Mengensteuerung für Biomasseanlagen gegriffen: Da weniger Gebotsmenge einging als Volumen ausgeschrieben wurde, hat die BNetzA das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens der eingegangenen Gebote für Neu- und Bestandsanlagen gekürzt.

Insgesamt waren 38 Gebote mit einem Volumen von 34 MW erfolgreich, darunter befanden sich fünf Neuanlagen. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen zwischen 12,00 ct/kWh und 18,29 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt 17,02 ct/kWh und ist gegenüber den Vorrunden deutlich gestiegen. Acht Gebote wurden wegen Formfehlern ausgeschlossen.

2. Runde der Innovationsausschreibung - nur noch Anlagenkombinationen zulässig
Die BNetzA hat zum zweiten Mal eine Innovationsausschreibung durchgeführt. Im Vergleich zur ersten Ausschreibung in 2020, waren in dieser Runde nur noch Gebote für Anlagenkombinationen zulässig, Gebote für Einzelanlagen konnten nicht eingereicht werden. Mit 43 eingegangenen Geboten mit einem Volumen von 509 MW, die ausschließlich für Solaranlagen mit Speichern abgegeben wurden, war das ausgeschriebene Volumen von 250 MW stark überzeichnet. Insgesamt wurden 18 Gebote mit einer Leistung von 258 MW bezuschlagt.

Bei den Anlagenkombinationen liegen die fixen Marktprämien zwischen 3,33 und 4,88 ct/kWh; der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 4,29 ct/kWh und damit unter dem der Vorrunde (4,50 ct/kWh). Anders als bei der Regelausschreibung wird diese Vergütung auf die Markterlöse aufgeschlagen, so dass die Werte nicht mit den Werten der Regelausschreibungen vergleichbar sind. Abhängig vom Markterlös können sie deutlich über diesen Werten liegen. Ein Gebot wurde wegen Formfehlern von der BNetzA ausgeschlossen.

Die nächsten Ausschreibungstermine
Die nächsten Ausschreibungsrunden der bezuschlagten Technologien finden statt wie folgt: für Windenergie an Land am 1. Mai 2021, für Solaranlagen des ersten Segments am 1. Juni 2021 und für Biomasseanlagen am 1. November 2021. Die nächste Innovationsausschreibung folgt am 1. August 2021.


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03.05.2021

 



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