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Bundeskabinett verabschiedet Novelle des Klimaschutzgesetzes

© Steffen Kugler© Steffen Kugler

Berlin - Das Bundeskabinett hat heute (12.05.2021) als Reaktion auf das Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) mit der Novellierung des Klimaschutzgesetztes (KSG) eine Verschärfung der nationalen Klimaschutzziele beschlossen.

Das BVerfG hatte der Bundesregierung mit seinem Urteil Ende April mehr Generationengerechtigkeit beim Klimaschutz ins Stammbuch geschrieben. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes sollen die Klimaschutzanstrengungen bis 2045 fairer zwischen den jetzigen und künftigen Generationen verteilt werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, in den nächsten Wochen mit einem Sofortprogramm erste Weichenstellungen für die neuen Klimaziele vornehmen. Das geht aus einem begleitenden Beschluss des Bundeskabinetts von heute hervor.

Novelle des Klimaschutzgesetzes beschreibt verbindlichen Pfad zur Klimaneutralität 2045
Die jetzt vom Bundeskabinett mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes beschlossenen Klimaziele sehen bis 2030 eine Kürzung des Treibhausgas-Ausstoßes um mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 vor. Ursprünglich lag der Zielwert bei 55 Prozent. Bis 2040 sollen die Treibhausgasemissionen dann um 88 Prozent sinken. Zudem muss Deutschland schon 2045 den Status der Klimaneutralität erreichen, d.h. 5 Jahre früher als ursprünglich vorgesehen. Das Klimaschutzgesetz führt das System der jahresscharfen zulässigen Emissionsmengen für die einzelnen Sektoren für die 20er Jahre fort und senkt sie deutlich ab. Neu ist, dass zudem jahresscharfe Gesamtziele für die 2030er Jahre im KSG verankert sind.

„Mit diesem Gesetz schaffen wir mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit und einen entschlossenen Klimaschutz, der die Wirtschaft nicht abwürgt, sondern umbaut und modernisiert“, so Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Dabei spreche sie nicht von einer Verschärfung der Klimaziele, sondern es gehe ihr um die Entschärfung der Klimakrise. Künftig müssten alle Ministerien mehr denn je Klimaschutzministerien sein. „Wir reichen der jungen Generation die Hand und schaffen gleichzeitig Planungssicherheit für die Wirtschaft. Deutschland soll auch in den nächsten Jahrzehnten eine erfolgreiche Wirtschaftsnation mit anspruchsvollen Klimaschutzzielen bleiben. Dabei müssen wir die Wirtschaft unterstützen und bereit sein, die nötigen Mittel bereitzustellen, damit die Transformation gelingt“, so Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in seinem Pressestatement.

KSG: Sektorziele für 2020er-Jahre verschärft, verbindliche Jahresziele für 2030er-Jahre
Im Hinblick auf die 2020er werden in der Novelle des Klimaschutzgesetzes die sektoralen Klimaschutzziele auf Jahresbasis angepasst und verschärft. Den Großteil der zusätzlichen Minderung bis 2030 werden die Energiewirtschaft und die Industrie übernehmen. Dies folge einerseits dem ökonomischen Gedanken, dort zu mindern, wo die Vermeidungskosten am geringsten sind, andererseits seien der Industrie- und Energiesektor weiterhin die Sektoren mit den höchsten Emissionen, so Umweltministerin Schulze. Hinzu komme, dass eine erneuerbare Energieversorgung der Schlüssel für Emissionsminderungen in allen anderen Sektoren sei, in denen erneuerbar erzeugter Strom fossile Brenn- und Kraftstoffe ersetzen kann.

Zudem wird im Klimaschutzgesetz jetzt zusätzlich auch für die 2030er Jahre konkretisiert, welche verbindlichen Ziele jährlich erreicht werden sollen. Wie diese zwischen den Sektoren aufgeteilt werden, soll 2024 entschieden werden, wenn auf europäischer Ebene wichtige Weichen für die künftige Klimaschutz-Architektur gestellt sind.

Neu im KSG ist auch eine Zielvorgabe für den Erhalt und den Ausbau der sogenannten natürlichen Senken wie Wälder und Moore, die benötigt werden, um die unvermeidbaren Restemissionen von Treibhausgasen, etwa aus der Viehhaltung oder bestimmten Industrieprozessen, zu kompensieren.

Milliardenschweres Sofortprogramm zur sektoralen Umsetzung der Klimaziele angekündigt
Zusätzlich zum Beschluss des neuen Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm angekündigt, mit dem sie die Umsetzung der neuen Klimaschutzziele für die verschiedenen Sektoren unterstützen will. Dies soll mit zusätzlicher Förderung im Umfang von bis zu 8 Mrd. Euro geschehen, aber auch mit zusätzlichen Vorgaben. So sollen beispielsweise die Energiestandards für Neubauten gestärkt werden. Die Kosten des CO2-Preises sollen künftig nicht mehr allein von den Mietern, sondern zur Hälfte von den Vermietern getragen werden. Damit soll die Wirkung des CO2-Preises verbessert werden, da Vermieter über energetische Sanierungen und die Art der Heizung entscheiden.

© IWR, 2021


12.05.2021

 



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