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Kommt ein EU-Standard für grüne Anleihen?

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Münster - Der Energieversorger EnBW hat jüngst eine "grüne" Anleihe platziert, auch der Netzbetreiber Tennet war schon mit einem Green Bond am Markt aktiv. Einheitliche EU-Standards gibt es bisher noch nicht. Das könnte sich ändern.

Eine von der EU-Kommission im Juli 2018 eingesetzte Technische Expertengruppe für nachhaltige Finanzierungen hat EU-Empfehlungen für einen neuen Standard für grüne Anleihen entwickelt. Die Marktakteure können nun ihr Feedback geben.


Nachhaltige Finanzen - Entwicklung eines EU-Kennzeichens
Im Rahmen des Aktionsplans der EU-Kommission zur Finanzierung eines nachhaltigen Wachstums hat die Expertengruppe am Mittwoch, den 06.03.2019 ihren vorläufigen Entwurf veröffentlicht, wie ein EU-Standard für grüne Anleihen (EU Green Bonds) aussehen könnte. Ziel ist es, erhebliche Investitionen für Klima- und Umweltschutz zu mobilisieren, indem ein EU-Kennzeichen entwickelt wird, das Hindernisse für die Entwicklung des Marktes für grüne Anleihen beseitigt.

Entwurf: Vorschlag eines freiwilligen EU-Standards für Green Bonds
Die Technische Expertengruppe schlägt einen freiwilligen EU-Standard für grüne Anleihen vor, der auf den bestehenden Marktpraktiken aufbaut und mit diesen kompatibel sein soll. Die Norm würde sich auf eine strenge Verifikation und eine Akkreditierungsstruktur stützen und wird eng mit dem neuen EU-weiten Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten (Taxonomie) verknüpft sein.

Feedback zu EU-Standards für Green Bond geben
Nach der Vorstellung des Entwurfs wird nun um Feedback von den Interessengruppen zu den wichtigsten Hindernissen für die Entwicklung des Marktes für grüne Anleihen, der angemessenen Verwendung der erzielten Erlöse, den Berichterstattungs- und Überprüfungsanforderungen sowie zu möglichen Anreizen für das Wachstum des europäischen Marktes für grüne Anleihen gebeten. Die Ergebnisse werden in die Arbeit der Expertengruppe und ihre endgültigen Empfehlungen an die Kommission einfließen, die im Juni 2019 vorgelegt werden. Die Interessengruppen werden gebeten, sich zum Zwischenbericht der Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) zu äußern, indem sie bis zum 3. April 2019 auf einen gezielten Fragebogen antworten.

© IWR, 2019


08.03.2019

 



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