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Bundestag stimmt Neuregelung von Befreiungen der Stromsteuer zu

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Berlin - Nachdem der Finanzausschuss im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften abschließend beraten hat, gab es gestern Abend (11.04.2019) grünes Licht im Bundestag. Befreiungen von der Stromsteuer sollten daher auch aus Sicht der EU-Kommission künftig keine Beihilfe mehr darstellen.

Der Bundestag hat sein Ok für eine Neuregelung der Befreiung von der Stromsteuer gegeben. Damit bleiben die meisten der bisherigen Steuerbegünstigungen erhalten.

Bundestag gibt grünes Licht für gesetzliche Neuregelung
Der Bundestag hat der Änderung der gesetzlichen Regelungen für Befreiungen von der Stromsteuer zugestimmt, sodass diese von der EU-Kommission nicht mehr als staatliche Beihilfen betrachtet werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften“ (19/8037) wurde vom Bundestag in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (19/9297) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der FDP, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen angenommen.

Die Stromsteuerbefreiungen wurden neugefasst, um zu vermeiden, dass eine große Zahl von Betreibern von Stromerzeugungsanlagen künftig den zum Selbstverbrauch entnommenen oder an Endverbraucher im räumlichen Zusammenhang geleisteten Strom versteuern muss. Seit dem Jahr 2000 stünden die im Wesentlichen unveränderten Stromsteuerbefreiungen nicht mehr im Einklang mit dem durch die fortschreitende Energiewende geprägten, zunehmend dezentral ausgestalteten Strommarkt, heißt es zur Begründung des Gesetzes von der Bundesregierung.

Die Neuregelung der Stromsteuerbefreiungen soll dazu beitragen, die Steuerbefreiungen wieder systematisch in das Stromsteuerrecht einzugliedern. Eine Ausdehnung der Befreiungen über das auch in der Vergangenheit gewährte Maß hinaus ist dabei angesichts des Ziels des Stromsteuergesetzes, Einnahmen zu erzielen, aus Sicht der Bundesregierung, „weder beabsichtigt noch aufgrund der vielfältigen und gezielten Fördermöglichkeiten von umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen notwendig“.

Stromsteuerbefreiungen bleiben weitgehend erhalten
Für einen Großteil aller bisher geförderten Anlagenbetreiber gilt auch nach der Neuregelung des Stromsteuergesetzes weiterhin eine Steuerbefreiung. Nach der Neuregelung des Gesetzes gilt die Steuerbefreiung künftig für über 2 Megawatt (MW) große Anlagen, die erneuerbare Energien ausschließlich zum Eigenverbrauch produzieren. Die Voraussetzung eines Grünstromnetzes, also eines Netzes, durch das ausschließlich erneuerbare Energien geleitet werden, entfällt. Zudem ist Strom steuerbefreit, wenn er in Anlagen bis zu 2 MW zum Eigenverbrauch entnommen wird bzw. an Letztverbraucher im räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage geleistet wird.

VKU sieht Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz gestärkt
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt das Gesetz ausdrücklich als Fortschritt für die Energiewende. Durch dieses Mehr an Rechtssicherheit werden Wirtschaftlichkeit und Klimaschutz gestärkt, so der VKU. „Rückwirkend wirksame, zusätzliche Steuerbelastungen hätten zahlreiche Investitionen kommunaler Unternehmen nachträglich empfindlich entwertet, den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erschwert und den weiteren Ausbau gebremst. Der Gesetzgeber stellt klar: Wer Wirtschaft und Bürger in seiner Region mit Strom aus Anlagen vor Ort versorgt, wird nicht zusätzlich mit der Stromsteuer belastet“, sagte VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche.


© IWR, 2019


12.04.2019

 



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