Energiejobs.de

Das Karriereportal der Energiewirtschaft seit 2000

BWE kritisiert Umsetzungsstand des Aktionsplans Wind an Land

© Fotolia / Adobe Stock© Fotolia / Adobe Stock

Berlin - Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat im Oktober 2019 einen 18 Punkte umfassenden Aktionsplan zum Ausbau der Windenergie an Land vorgelegt. Das BMWi sieht sich nach dem jetzt veröffentlichten Umsetzungsstand auf Kurs. Der Bundesverband Windenergie (BWE) fordert dagegen ein stärkeres Zupacken.

Das BMWi hat eine aktualisierte Übersicht zum „Aktionsprogramm zur Stärkung der Windenergie an Land“ veröffentlicht. Während das Ministerium den Umsetzungsprozess schon weit fortgeschritten sieht, mahnt der Bundesverband Windenergie (BWE) mehr Selbstkritik bei der Abarbeitung an und fordert deutlich mehr Schwung und Konzentration auf das Wesentliche, um tatsächlich voran zu kommen.

Umsetzungsstand Aktionsprogramm Wind an Land: BMWi sieht 12 von 18 Maßnahmen aufs Gleis gesetzt
Das BMWi hat eine aktuelle Übersicht über den Umsetzungsstand des 18 Maßnahmen umfassenden „Aktionsprogramm zur Stärkung der Windenergie an Land“ vorgelegt. Von den dort genannten 18 Maßnahmen sind aus Sicht des Bundesministeriums 12 Maßnahmen umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung.
Als vollständig erledigt stuft das BMWi folgende sechs Maßnahmen ein:

  • Abstandsregelungen für Windenergieanlagen - mit der Länderöffnungsklausel im Gebäudeenergiegesetz veröffentlicht
  • Verwaltungsvorschrift für Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung - zum 1. Mai 2020 in Kraft getreten
  • Bund-Länder-Vereinbarung zum Abbau von Genehmigungshemmnissen - wurde am 17. Juni 2020 getroffen
  • Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren - wurden beschleunigt
  • Konzept des Artenschutzportals - wurde im Kabinett beschlossen, Portal wird schrittweise ab 2021 eingeführt
  • Bundesnaturschutzgesetz - wurde weiterentwickelt, um im Bereich Offshore-Windenergie Ausnahmen von Ausgleichspflichten zu regeln
.In der Umsetzung weit vorangeschritten sind nach BMWI-Einschätzung folgende drei Maßnahmen:
  • Investitionsbeschleunigungsgesetz – in dem Entwurf werden die gerichtlichen Instanzen bei Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen verkürzt
  • Investitionsbeschleunigungsgesetz - auch die aufschiebende Wirkung von Klagen und Widersprüchen gegen Genehmigungen von Windenergieanlagen wird eingeschränkt
  • Digitalisierungsstrategie - wird konsequent umgesetzt und fortentwickelt, sowohl im Rechtsrahmen als auch bei technischen Standards
.Mit der geplanten EEG-Novelle sollen drei weitere Maßnahmen umgesetzt werden:
  • Stärkere finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern
  • Regionale Steuerung des Zubaus von Erneuerbaren-Anlagen, um Netzengpässe zu vermeiden
  • Synchronisierung von Netzausbau und Erneuerbare-Energien-Ausbau durch Abstimmung von EEG-Novelle und Bundesbedarfsplangesetz

Bundesverband Windenergie: Guter Wille allein reicht nicht
Der Bundesverband Windenenergie begrüßt die Bewertung und Veröffentlichung des eigenen Arbeitsstands durch das BMWi, kritisiert aber angesichts des schleppenden Windenergie-Zubaus die Wirksamkeit der bisherigen Umsetzungen der Aufgabenliste. „Wir brauchen dringend deutlich mehr Schwung und Konzentration auf das Wesentliche, um endlich voran zu kommen“, so BWE-Präsident Herrmann Albers.

„Die selbst gegebenen Haken sind wohl zuweilen etwas verrutscht. Es wäre gut, wenn sich das Bundeswirtschaftsministerium etwas selbstkritischer beim Abarbeitungsstand zeigt. Nach wie vor sind 12 Punkte noch nicht vollständig gelöst. Doch auch einige vom BMWi abgehakte Punkte sind in Wirklichkeit noch nicht einmal begonnen oder umgesetzt“, kritisiert Albers. So sei das Artenschutzportal (Punkt 9) zum bundesweiten Monitoring geschützter Arten zwar beschlossen, aber noch keineswegs umgesetzt, wie es das BMWi vermittele. Andererseits habe das BMWi Punkte abgehakt, die gar nicht gelöst wurden: So werde die Weiterentwicklung des BNatSchG (Punkt 12) als erledigt angesehen, weil ein Kompromiss im Bereich Offshore-Windenergie gefunden wurde. Allerdings handele es sich bei dem Arbeitsprogramm des BMWi um eines für Windenergie an Land! Auch bei der Kennzeichnung „Umsetzung läuft“ entstehe teilweise ein falscher Eindruck. So sei die tatsächliche Abarbeitung der Aufgabenliste leider nicht so weit vorangeschritten, wie es auf den ersten Blick scheine.

Im kommenden Jahr werde es mit dem erstmaligen Ende der EEG-Vergütung für ältere Windenergieanlagen einen Paradigmenwechsel gebe. Wie viele der Anlagen sich halten können, sei ungewiss. Umso dringender müsse die Politik die Rahmenbedingungen für diese Situation verbessern, so Albers. „Wir warten nun auf eine schnelle Vorlage der EEG Novelle. Sie muss die Umsetzung der Aufgabenliste sichtbar vorantreiben. Die Energiewende braucht den Leistungsträger Wind an Land. Und Wind an Land braucht die Rückendeckung der Politik“, fordert Albers.


© IWR, 2020


28.08.2020

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de

Pressemappen - mit Original-Pressemitteilungen