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Solarbranche kritisiert EEG-Novelle 2021

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Berlin - Das Bundeskabinett hat gestern (23.09.2020) die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle 2021) verabschiedet. Während sich die Bundesregierung auf gutem Weg sieht, stößt die EEG-Novelle in der Solarbranche auf heftige Kritik.

Die Solarbranche befürchtet angesichts der konkreten Ausgestaltung der Rahmenbedingungen in der jetzt vom Bundeskabinett beschlossenen EEG-Novelle einen Solar-Rollback. Unternehmen der Solarbranche, der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) und die Verbraucherzentrale sind unzufrieden mit dem aktuellen Stand der Novellierung. Der BSW appelliert an die Mitglieder des Bundestages und die Landesregierungen, im Rahmen des weiteren Gesetzgebungsprozesses entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

EEG-Novelle: Pläne der Bundesregierung zum PV-Ausbau
Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem jetzt beschlossenen Entwurf der EEG-Novelle die installierte PV-Leistung von derzeit 52.000 MW auf 83.000 MW im Jahr 2026 und 100.000 MW im Jahr 2030 zu erhöhen. Sofern die EU im Rahmen der Umsetzung des Green Deal konkrete neue Ausbauziele für erneuerbare Energien beschließt, soll auch das EEG entsprechend angepasst werden. Mit Blick auf Kosteneffizienz und Innovationskraft ist es in der Novelle vorgesehen, in den Ausschreibungen die Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen zu erweitern und ein neues Ausschreibungssegment für große PV Dachanlagen zu schaffen. Zudem sollen Anreize für neue Anlagentechnik und eine bessere Steuerbarkeit der Anlagen (Smart-Meter-Gateway) für die weitere Integration der Photovoltaik in das Stromsystem beitragen. Vorgesehen ist auch eine Regelung für PV-Anlagen, deren Vergütung nach dem EEG ausläuft. Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes im PV-Sektor sorgt in der PV-Branche für Kritik, die sich vor allem auf drei Punkte fokussiert.

Einführung von Aktionen für PV-Dachanlagen bremst Solarnachfrage aus
Zwar ist nach dem Kabinettsbeschluss statt einer stufenweisen Absenkung der Bagatellgrenze zur Teilnahme an Auktionen auf 100 Kilowattpeak (kWp) nunmehr ein Wert von 500 kWp vorgesehen. Damit droht jedoch für rund 30 Prozent des bisherigen Solardach-Marktes weiterhin die Pflicht zur Teilnahme an Ausschreibungen. Die gleichzeitige Verständigung auf eine Aufstockung der Auktionsmengen für PV-Dächer ist aus Sicht der Unternehmen dabei wertlos, da die zusätzlichen Auktionsmengen von der förderbaren Solarstromleistung kleiner Solardächer abgezogen werden sollen. Zudem wird es als fraglich angesehen, ob die ausgeschriebenen Leistungen für PV-Dächer überhaupt erreicht werden. In Frankreich führten Solardach-Auktionen in den letzten Jahren regelmäßig zu einer Unterzeichnung und zu hohen Risikoaufschlägen, so der BSW.

Smart Meter Pflicht für Anlagen ab 1 kWp-Leistung unverhältnismäßig
Die Solarbranche warnt zudem vor der Einführung weiterer Auflagen zur Messung und Regelung. Es wird mit einer Beeinträchtigung der PV-Nachfrage gerechnet, wenn in Zukunft PV-Anlagen bereits ab einer Leistung von 1 kWp Smart Meter installieren müssen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum selbst eine Handvoll Solarmodule auf Eigenheimen künftig mit teuren fernsteuerbaren Messsystemen ausgestattet werden solle. Das erhöhe weder die Netzstabilität, noch die Systemeffizienz und sei gänzlich unverhältnismäßig, kritisiert BSW-Geschäftsführer Carsten Körnig. Um Erzeugungsspitzen zu vermeiden und die Solarstromproduktion für Netzbetreiber und Energieversorger hinreichend genau vorhersehbar zu machen, wird vorgeschlagen, Standardlastprofile für Prosumer zu nutzen und bei größeren Solarstromanlagen weiter auf die bewährte Option zur Wirkleistungsreduzierung zu setzen,

40 Prozent EEG-Umlage auf Eigenverbrauch konterkariert Wirtschaftlichkeit – Verbraucherzentrale empfiehlt Prüfung in Ruhe
Erheblicher Nachbesserungsbedarf am Gesetzesentwurf wird zudem bei Altanlagen gesehen, bei denen die EEG-Vergütung ausläuft. Selbst genutzter Solarstrom z.B. für das Aufladen eines E-Autos oder den Betrieb einer Wärmepumpe soll künftig mit 40 Prozent der EEG-Umlage (rd. 3 Cent je Kilowattstunde) belegt werden. Damit wird aus Branchensicht auch die Nachrüstung von Solarstromspeichern in der Regel unrentabel.

Angesichts der derzeit noch nicht geklärten rechtlichen Situation rät die Verbraucherzentrale NRW Betreibern von Altanlagen, deren Vergütung zum Jahreswechsel ausläuft, bereits vorliegende Angebote von Versorgern zum Weiterbetrieb der Anlagen in Ruhe zu prüfen und die kommende gesetzliche Regelung abzuwarten.

© IWR, 2020


24.09.2020

 



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