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Windenergie und Schallemissionen: FGW verabschiedet Revision der Technischen Richtlinie TR1

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Berlin - Die Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e.V.) hat im Rahmen der jüngsten Fachausschuss-Sitzung Ende Januar eine Revision der Technischen Richtlinie 1 (TR 1) „Bestimmung der Schallemissionswerte“ verabschiedet.

Die TR 1 wurde in ihrer 19. Revision vollständig überarbeitet und richtet sich nun an den Vorgaben der IEC 61400-11 Ed. 3.1 aus. Darüber hinaus wurden die Anforderungen gerade in Bezug auf die schalltechnische Nachweisführung nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erweitert und bestimmte Angaben konkretisiert (z.B. zu verwendender Toleranzbereich der Leistungskennlinie oder zu verwendende Frequenzauflösung der Schmalbandanalyse). Nachfolgend ein Überblick über wichtige Änderungen und Updates der Revision.

Schallleistungspegel und Tonhaltigkeit
Grundsätzlich erfolgt die Bestimmung der schalltechnischen Parameter wie Schallleistungspegel und Tonhaltigkeit im Nahbereich einer Windenergieanlage (WEA) für Windgeschwindigkeiten auf Nabenhöhe in WEA- und betriebsmodusabhängigen Windgeschwindigkeitsklassen mit einer Intervallbreite von 0,5 m/s. In der Revision entfallen nach FGW-Angaben die bisher verwendeten und vor allem im Nachweisverfahren nach BImSchG üblichen Angaben in den standardisierten Windgeschwindigkeitsklassen von 6 m/s bis 10 m/s auf 10 m über Grund. Ersatzweise wird für jede Windgeschwindigkeitsklasse in Nabenhöhe die korrespondierende Windgeschwindigkeit in 10 m über Grund angegeben.

Ermittlung der Messunsicherheit
Bei der Ermittlung der Messunsicherheit wird in der Revision gegenüber der IEC 61400-11 Ed. 3.1 ein anderer Ansatz gewählt. Darüber hinaus wird noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass die ermittelte Messunsicherheit die Qualität der Einzelvermessung wiederspiegelt. Sie ist damit nicht als Maß für die Reproduzierbarkeit einer Messung anzusehen und folglich nicht auf das Messergebnis aufzuschlagen.

Beschreibung der WEA-Geräusche im Fernbereich stärker im Fokus
Neben der objektiven Beschreibung der schalltechnischen Eigenschaften wurde in der Revision 19 wesentlich mehr Wert auf die subjektive Beschreibung des von der WEA abgestrahlten Geräusches gelegt. Dies bezieht sich vor allem auf den immissionsrelevanten Fernbereich.

Revision ab März 2021 maßgeblich für Ermittlung von Schallemissionen
Die FGW verweist darauf, dass ab dem 01.03.2021 zur Bestimmung der Schallemission von WEA die Revision 19 der TR 1 maßgeblich ist. Alle früheren Revisionen der TR 1 behalten, gerade in Bezug auf derzeitig laufende Nachweisverfahren nach BImSchG, weiterhin ihre Gültigkeit.

Die deutsche Fassung der Revision 19 kann auf der Webseite der FGW bestellt werden. Eine englische Fassung befindet sich momentan in der Übersetzung und ist in Kürze erhältlich.

© IWR, 2021


17.02.2021

 



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