Mitarbeiter (m/w/d) für den Bereich Energie- und Gebäudetechnik für das Baureferat des Bezirks Oberbayern Rhein-Sieg Netz GmbH
Leiter Fachbereich Netzdokumentation (m/w/d) Forschungszentrum Jülich
Fachgruppenleiter für Wasserstoff / Brennstoffzelle (w / m / d)
Offshore-Windmarkt Deutschland: EU-Kommission gibt grünes Licht für Hafenausbau Cuxhaven
Die Bundesregierung plant, die Offshore-Windenergie in Deutschland bis zum Jahr 2030 auf eine Leistung von 30.000 MW (30 GW), 40.000 MW (40 GW) bis 2035 und 70.000 MW (70 GW) bis 2045 auszubauen. Um diese Ziele zu erreichen, werden entsprechend ausgebaute Hafenkapazitäten benötigt. Da der geplante Ausbau der Liegeplätze 5 bis 7 am Hafenstandort Cuxhaven mit Mitteln von Bund und Land eine öffentliche definitionsgemäß eine staatliche Beihilfe darstellt, musste die EU-Kommission erst grünes Licht für die Maßnahme geben. Mit der Genehmigung der staatlichen Beihilfe durch die Kommission kann die Projektumsetzung nun weiter vorangetrieben werden.
38 Hektar zusätzliche schwerlastfähige Logistikfläche: Baubeginn Februar 2025geplant
Die Hafenerweiterung im Deutschen Offshore-Industrie-Zentrum schafft mehr Platz für On- und Offshore-Windenergie in Cuxhaven und stützt die Klimaziele der Bundesregierung. 38 Hektar zusätzliche schwerlastfähige Logistikfläche für den Umschlag und die Lagerung von On- und Offshore-Windkraftanlagen werden in den nächsten Jahren auf einer Länge von 1.200 Metern an der Elbe in Cuxhaven entstehen. 300 Mio. Euro Investitionen sind für das Projekt geplant. Das Land Niedersachsen hat frühzeitig dem Projekt 100 Mio. Euro an Landesmitteln zugesagt. Die Finanzentscheidung der Bundesregierung, sich zu einem Drittel an den Kosten des Baus zu beteiligen, ist seit dem Frühjahr 2024 getroffen.
Eine Genehmigung für den Bau, der wasserrechtliche Planfeststellungsbeschluss, liegt seit dem 20.02.2020 vor. Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen läuft derzeit, der Baubeginn ist für Mitte Februar 2025 vorgesehen. Derzeit werden Verträge mit künftigen Terminalbetreibern verhandelt, die ein weiteres Drittel der Investitionskosten tragen müssen.
Öffentliche Cofinanzierung des Hafenausbaus macht beihilferechtliche Genehmigung erforderlich
Die öffentliche Cofinanzierung des Baus der Liegeplätze 5 bis 7 durch Bund und Land stellt eine staatliche Beihilfe im Sinne des europäischen Wettbewerbsrechts dar. Gemäß den entsprechenden Vorschriften ist vor Auszahlung der Mittel eine Genehmigung durch die Europäische Kommission erforderlich. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen haben das Genehmigungsverfahren eingeleitet, indem sie am 23. April 2024 einen entsprechenden Antrag stellten.
„Die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission für die Finanzierung der Liegeplätze 5 bis 7 ist eine positive Nachricht, die uns sehr freut. Wir haben in diesem für die Energiewende wichtigen Infrastrukturprojekt einen weiteren Meilenstein erreicht: NPorts hat eine rechtliche Grundlage, um die vom Bund und dem Land zugesagten Mittel einzusetzen“, so Holger Banik, Geschäftsführer der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG sowie der JadeWeserPort Realisierungs GmbH & Co. KG.
© IWR, 2024
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