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Solarstrom-Vergütung fällt bei Ausschreibung unter 5 Cent

Bonn – Die EEG-Vergütung für Strom aus großen Solaranlagen sinkt in Deutschland immer weiter. Bei der jüngsten Ausschreibung fiel der Preis nun unter fünf Eurocent je Kilowattstunde.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Ergebnis der dritten Ausschreibungsrunde für Solaranlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bekanntgegeben. Erstmals leigt der durchschnittliche Zuschlagswert unter fünf Cent je Kilowattstunde (kWh).

Großanlagen drücken den Preis unter fünf Cent
Bei der dritten Photovoltaik(PV)-Ausschreibung für PV-Anlagen ab einer Größe von 750 Kilowatt ist der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert auf 4,91 Cent je kWh gesunken. In der letzten Ausschreibungsrunde, die am 1. Juni 2017 endete, lag der Wert noch bei 5,66 Cent je kWh. „Gerade große Anlagen können offensichtlich aufgrund von Skaleneffekten relativ kostengünstig errichtet werden“, kommentiert BNetzA-Chef Jochen Homann das Ergebnis. Der niedrigste Zuschlagswert lag bei 4,29 Cent, der höchste Zuschlagswert betrug 5,06 Cent pro kWh.

Projekte im Umfang von 222 MW vergeben
Insgesamt wurden 20 Zuschläge für Gebote in einem Umfang von 222 Megawatt (MW) erteilt. 110 Gebote mit einem Volumen von 754 MW waren bei der BNetzA eingegangen. Die 200-MW-Ausschreibung war damit wie schon die vorherigen Runden deutlich überzeichnet.

Die durchschnittliche Gebotsgröße beträgt 6,9 Megawatt (MW). Drei der erfolgreichen Gebote hatten einen Umfang von jeweils über 20 MW. Diese Gebote wurden für Solarparks auf „sonstigen baulichen Anlagen“ wie beispielsweise Anlagen zur Kies- und Sandgewinnung abgegeben. Neben diesen Geboten waren vor allem Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten erfolgreich.

Potenzial in "benachteiligten Gebieten" in Bayern ausgeschöpft
Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich zwölf Gebote mit einem Umfang von 45 MW auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern. Damit war ist das für dieses Bundesland bestehende Kontingent von 30 Zuschlägen im Jahr für solche Projekte ausgeschöpft, so dass vier weitere Gebote keinen Zuschlag erhalten konnten.

Mit Bayern und Baden-Württemberg haben zwei Bundesländer die Möglichkeit genutzt, im Rahmen einer Rechtsverordnung die Voraussetzung für Solarprojekte auf bestimmten Ackerflächen zu schaffen und so die Standortwahl für ebenerdig errichtete Solarparks erleichtert.

© IWR, 2017


17.10.2017

 



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