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Bundesverband Windenergie kritisiert Naturschutzbund Nabu

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Berlin - In den Medien wird von Zeit zu Zeit über Fälle berichtet, in denen u.a. Vogelnester zerstört werden. Auch wenn es sich um "Unbekannte" handelt: schnell geraten auch Akteure der Windbranche unter Generalverdacht. Doch der Vorwurf hat einen Haken.

In der Ausgabe 7/2018 berichtet der Spiegel beispielsweise: "Unbekannte zerstören in großer Zahl die Horste von Greifvögeln. Naturschützer vermuten: Die Täter wollen damit den Bau von Windrädern vorantreiben." Doch potentielle Windkraftanlagen-Betreiber hätten allerdings gar keinen Vorteil von solchen Aktionen.

Zerstörung von Brutstätten geschützter Arten schafft keine Windenergie-Planungsfreiheit
Der Bundesverband Windenergie (BEW) schließt die Windbranche als Profiteur einer solchen Straftat aus. Denn: Die Zerstörung von Brutstätten geschützter Arten schafft keine Planungsfreiheit für die Windbranche. Für den BWE und seine Mitgliedsunternehmen ist klar: Windenergie und Artenschutz schließen einander nicht aus. Die Branche erfüllt die hohen gesetzlichen Anforderungen an den Artenschutz.

BWE kritisiert: Nabu-Behauptung ist falsch
Grundsätzlich gilt: Auch wenn ein Horst ungenutzt oder beschädigt ist, wird der Standort nicht für die Windenergie freigegeben. Ist ein Nest nicht mehr nutzbar, legen die Tiere es nicht selten am vorherigen Standort neu an, teilte der BWE mit. Eine vorsätzliche Zerstörung würde folglich nicht dazu führen, dass zusätzliche Windparks am Standort der Vogelnester genehmigt würden. In der Windbranche ist der gesetzlich garantierte Artenschutz bekannt und akzeptiert.

Auch den Naturschutzverbänden ist diese Tatsache bewusst. Die gegenteiligen aktuellen Behauptungen des Naturschutzbund Deutschland (NABU) dürften deshalb als falsch angesehen werden, so der BWE.

© IWR, 2018


16.02.2018

 



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