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Bundesregierung gibt nächste Schritte für Kohleausstieg bekannt

© Peter Altmaier© Peter Altmaier

Berlin - Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat einen Überlick über den Rahmen und die nächsten Schritte zum Kohleausstiegsgesetz vorgelegt.

Im Februar 2019 hat die Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ (WSB) einen Vorschlag für einen Kohleausstieg und konkrete strukturpolitische Maßnahmen für die betroffenen Regionen vorgelegt. Die Eckpunkte zum Strukturwandel wurden am 22.05.2019 im Kabinett verabschiedet. Nun folgt das Kohleausstiegsgesetz.

Empfehlungen der Strukturkommision werden umgesetzt
Die im Februar 2019 von der Kohlekommission vorgelegten Empfehlungen umfassen eine stetige Reduzierung der Kohleverstromung auf30 Gigawatt (GW) im Jahr 2022 (je 15 GW Braun- und Steinkohle) und auf 17 GW im Jahr 2030 (9 GW Braun- und 8 GW Steinkohle). Spätestens 2038 soll die Kohleverstromung in Deutschland komplett beendet werden. Die Bundesregierung setzt die Empfehlungen der Kommission WSB konsequent um, teilte das BMWi mit. Das BMWi arbeitet derzeit an einem Referentenentwurf, der nach der Sommerpause dem Kabinett vorgelegt werden soll. Parallel arbeitet das BMWi seit der Vorlage des KWSB-Berichts an der Umsetzung der Empfehlungen zum Kohleausstieg.

BMWi: Ausstieg aus Kernkraft und Kohle ist große Herausforderung
In Deutschland werden derzeit noch Braun- und Steinkohlekraftwerke mit einer Leistung von 41 GW betrieben. Diese Kraftwerke waren 2018 laut BMWi für mehr als ein Drittel der deutschen Stromerzeugung verantwortlich. Diese Strommengen müssten nun Schritt für Schritt ersetzt werden, vor allem durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien. Im Übrigen soll die Versorgungssicherheit durch moderne und energiewendetaugliche Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) marktgetrieben gewährleistet werden. Mit der Verlängerung des Gesetzes zur Förderung der KWK wird dafür eine sichere Grundlage geschaffen, so das BMWi.

Umsetzung des Kohleausstiegs für Braun- und Steinkohle
Der Kohleausstieg soll so erfolgen, dass zu jedem Zeitpunkt die Versorgungssicherheit gewährleistet bleibt. Um das zu erreichen, sollen die Kohlekraftwerke planbar und in gleichmäßigen Schritten vom Netz gehen, um den Akteuren Planungssicherheit zu geben. Der Kohleausstieg für Braunkohle und Steinkohle wird mit unterschiedlichen Maßnahmen umgesetzt. Hintergrund ist der, dass bei der Braunkohle Kraftwerke und Tagebau eine Einheit bilden, während Steinkohle aus dem Ausland importiert wird. Für einen geordneten Rückzug aus der Braunkohle führt das BMWi Gespräch mit den Betreibern. Die ersten Stilllegungen sollen demnach bei den älteren Kraftwerken im Westen Deutschlands efolgen. Hier sind Gespräche mit RWE fortgeschritten und "laufen konstruktiv", so das BMWi. Bei der Abschaltung von Steinkohle-Kraftwerken sind in den ersten Jahren Ausschreibungen vorgesehen. Wer zu den geringsten Kosten pro CO2-Emission anbietet, erhält den Zuschlag für die Stilllegung.

Entwurf für Steinkohleaustiegsgesetz im Herbst 2019
Der weitere Fahrplan der Bundesregierung sieht vor, dass m Herbst 2019 der Entwurf eines Steinkohlegesetzes vorliegt. Anschließend soll das parlamentarische Verfahren beginnen, während parallel dazu die Gespräche mit den Braunkohlekraftwerksbetreibern laufen. Die Ergebnisse sollen in das Steinkohleausstiegsgesetz ingeriert werden. Auf dieser Grundlage könnte Ende 2019 das Kohleausstiegsgesetz beschlossen werden.


© IWR, 2019


04.07.2019

 



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