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Vierte Auktion zum Kohleausstieg: BNetzA erteilt Zuschläge für drei Kraftwerksstandorte

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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Ergebnisse der vierten Ausschreibungsrunde zur Stilllegung von Steinkohle-Kraftwerken und Braunkohle-Kleinkraftwerken mit Termin 01. Oktober 2021 bekanntgegeben. Die Runde war wieder überzeichnet.

Der Steinkohleausstieg in Deutschland erfolgt auf der Grundlage des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG) über Ausschreibungen der Bundesnetzagentur (BNetzA). Für die vierte Runde ist eine Kraftwerks-Abschaltleistung von rd. 533 MW bezuschlagt worden.

Vierte Ausschreibungsrunde überzeichnet - Kohleverstromung für bezuschlagte Standorte endet im Mai 2023
Die in der aktuellen Runde der Auktionen zum Kohleausstieg ausgeschriebene Menge von 433 Megawatt (MW) war laut Bundesnetzagentur wie die beiden ersten Ausschreibungsrunden überzeichnet. Nähere Angaben zum Umfang der insgesamt eingereichten Gebotsmenge machte die Regulierungsbehörde nicht.

Drei Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt 532,514 MW haben im Rahmen der Ausschreibung einen Zuschlag erhalten. Das größte bezuschlagte Gebot für die Stilllegung entfällt auf das Uniper-Steinkohle-Kraftwerk Staudinger Block 5 und hat eine Leistung von 510 MW. Bezuschlagt wurden zudem zwei kleine Heizkraftwerke der Pfeiffer & Langen GmbH & Co. KG mit 14,16 MW bzw. 8,35 MW. Die bezuschlagten Gebote reichen von 75.000 bis 116.000 Euro pro MW, wobei jeder erfolgreiche Bieter einen Zuschlag in Höhe seines individuellen Gebotswertes erhält. Damit erhalten auch Anlagen einen Zuschlag, die mit dem Höchstpreis von 116.000 Euro pro MW am Gebotsverfahren teilnahmen. Erstmals konnten laut BNetzA nicht alle Gebote zum Zuschlagsverfahren zugelassen werden.

Die Anlagen, die einen Zuschlag erhalten haben, dürfen ab dem 22. Mai 2023 keine Kohle mehr verfeuern. Die Übertragungsnetzbetreiber prüfen die Systemrelevanz für diese Anlagen. Falls die BNetzA auf Antrag eines ÜNB die Systemrelevanz einer Anlage bestätigt, steht diese der Netzreserve zur Verfügung. Anlagen in der Netzreserve dürfen allerdings keinen Strom mehr am Strommarkt verkaufen und werden nur in kritischen Situationen zur Absicherung des Stromnetzes betrieben.

Über die bisherigen Ausschreibungs-Runden zur Stilllegung von Steinkohle-Kraftwerken
Unabhängig von der Stilllegung der großen Braunkohle-Kraftwerke schreibt die BNetzA zu fixen Terminen die Stilllegung von Steinkohleanlagen und kleinen Braunkohleanlagen bis 2026 aus. Bisher wurden vier Ausschreibungs-Runden für Kraftwerke mit einer Abschaltleistung von insgesamt rd. 9 GW (9.000 MW) durchgeführt. Auf die erste Auktion zum Gebotstermin 1. September 2020 entfielen Zuschläge in Höhe von 4,8 GW, auf die zweite Auktion vom 4. Januar 2021 von insgesamt 1,5 GW, auf die dritte Auktion (30. April 2021) eine Leistung in Höhe von 2,1 GW und auf die vierte Auktion (01. Oktober 2021) rd. 0,5 GW.

Der nächste Gebotstermin ist der 01. März 2022, der max. Höchstpreis beträgt 107.000 Euro pro MW Leistung, das Ausschreibungsvolumen ist noch offen.


© IWR, 2021


16.12.2021

 



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