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Ausbau der Tesla-Gigafactory: Landesumweltamt gibt grünes Licht für vorzeitigen Beginn der Tesla-Erweiterung in Grünheide
In der vergangenen Woche (04.07.2024) hat das Landesamt für Umwelt (LfU) des Landes Brandenburg nach vollständiger Prüfung der von Tesla eingereichten Antragsunterlagen zur Werkserweiterung eine positive Genehmigungsprognose abgegeben. Damit ist ein vorzeitiger Beginn für erste beantragte Arbeiten durch Tesla nach Paragraph 8 a des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) zulässig.
Erweiterung der Produktionskapazität auf 1 Mio. Fahrzeuge jährlich geplant
Gegenstand der gesamten von Tesla beantragten Änderungsgenehmigung ist eine Erweiterung des Anfang 2022 in Grünheide in Betrieb genommenen ersten europäischen Tesla-Werks. Dessen Produktionskapazität soll von derzeit maximal 500.000 Fahrzeugen auf zukünftig 1 Mio. Fahrzeuge pro Jahr erhöht werden. Hierfür soll eine weitere große Halle zur Unterbringung der zusätzlichen Produktionseinheiten errichtet werden.
Darüber hinaus sind auch Änderungen und Optimierungen an den bereits errichteten Produktionsanlagen geplant. Mit der Erweiterung soll zudem eine Erhöhung der Batteriespeicherproduktionskapazität von derzeit 50 auf zukünftig 100 Gigawattstunden pro Jahr einhergehen. Die beantragten Änderungen befinden sich laut LfU ausschließlich auf Flächen im bestandskräftigen B-Plan 13.
Der in der letzten Woche vom Landesumweltamt zugelassene vorzeitige Beginn erlaubt Tesla zunächst unter anderem die Einrichtung einer asphaltierten Logistikfläche für Neuwagen einschließlich der erforderlichen Untergrundleitungen. Hierfür soll ein multifunktionales Zeltlager eingerichtet werden, von dem aus auch die Erweiterung des Werks koordiniert wird. Möglich wird ebenfalls der Bau von Treppenhäusern an der Nordseite des Presswerks sowie einer Besucher- und einer LKW-Zufahrtswache. Beantragt wurde auch die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Gebäude verschiedener Betriebseinheiten. Auch deren Errichtung ist schon jetzt zulässig.
Genehmigungsrechtlicher Hintergrund – Tesla trägt Risiko
Im Paragraph 8 a BImSchG wird Vorhabenträgern die Möglichkeit eingeräumt, bereits vor der Erteilung der Genehmigung mit der Errichtung der Anlage beginnen zu dürfen. Das ist rechtlich zulässig, wenn dem Vorhaben eine positive Genehmigungsprognose erteilt wird. Der Vorhabenträger handelt dabei auf eigenes Risiko.
Tesla-Aktie mit starker Phase
Nach Bekanntgabe der Produktions- und Absatzzahlen für das zweite Quartal 2024 hat die Tesla-Aktie in der letzten Woche den Turbo gezündet und sich mit einem Plus von 26,6 Prozent auf 232,10 Euro im RENIXX an die Spitze gesetzt (Schlusskurs 05.07.2024). Zwar lagen die Produktionszahlen um gut 5 Prozent unter den Zahlen des Vorquartals Q1 24. Deutlich angezogen haben in Q2 bei Tesla aber die Auslieferungen, die höher ausgefallen sind, als von Analysten erwartet.
© IWR, 2024
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