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Abschaffung gefordert: VDMA kritisiert 6 MW-Grenze im EEG-Gesetzentwurf

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Frankfurt - Der aktuelle Gesetzesentwurf des EEG 2021 sieht eine Leistungsgrenze von 6 MW (Megawatt) für Pilot-Windkraftanlagen vor. Diese Regelung ist aus dem EEG 2017 übernommen worden. Beim Überschreiten der Leistungsgrenze wird die Teilnahme an einer Ausschreibung obligatorisch.

Trotz der starken Leistungszunahme von Windenergieanlagen in den letzten vier Jahren soll die Leistungsgrenze nicht angepasst werden, kritisiert der VDMA Power Systems, Fachverband des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA e.V. Matthias Zelinger, Geschäftsführer des VDMA Power Systems, fordert eine Abschaffung der Leistungsgrenze.

Industrielle Pilotwindenergieanlagen sollten aus Sicht des VDMA Power Systems dann errichtet und getestet werden können, wenn die technische Weiterentwicklung der Anlagen dies erforderlich macht und nicht erst, wenn die Anlage in einer Ausschreibung erfolgreich ist, so Zelinger. Bereits heute würden Leistungsklassen und Dimensionen erprobt, die nah an der 6 MW-Grenze sind oder diese bereits überschreiten. Es ist damit zu rechnen, dass ein Überschreiten der Leistungsgrenze zukünftig regelmäßig stattfindet.

Die aktuelle Regelung würden nach Ansicht von Zelinger dem Gedanken der Innovationsförderung am Standort Deutschland widersprechen. Weil Technologiesprünge in zunehmend kürzeren Zyklen erfolgte, müsste sich dies auch in den regulatorischen Rahmenbedingungen widerspiegeln und kein Hemmnis für Innovation darstellen.

Die 6 MW-Leistungsgrenze ist in den EU-Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen geregelt. VDMA Power Systems setzt sich über den europäischen Windenergieverband Windeurope für eine Anpassung der EU-Leitlinien ein, damit die Leistungsgrenze auch im EEG 2021 entfallen kann.

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09.12.2020