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Ausschreibungen 2023: Bundesnetzagentur hebt auch Höchstwerte für Freiflächen-Solaranlagen an

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Bonn - Nachdem die Bundesnetzagentur (BNetzA) kurz vor dem Jahreswechsel die Höchstwerte für Windenergieanlagen an Land und Aufdach-Solaranlagen angehoben hat, wurden mittlerweile auch die Höchstwerte für Freiflächen-Solaranlagen (Solaranlagen des ersten Segments) erhöht.

Für die Ausschreibungen des Jahres 2023 hat die BNetzA den Wert auf 7,37 ct/kWh festgelegt. Die Festlegung gilt bereits für den Gebotstermin zum 1. März 2023.

Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die BNetzA auf die gestiegenen Errichtungs- und Betriebskosten sowie auf die gestiegenen Finanzierungs-Zinsen. Die Kosteninflation hatte zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt werden konnten.

Nach Anpassung der Kompetenzen der BNetzA durch den Bundestag am 15. Dezember 2022 hat die Regulierungsbehörde nun die Möglichkeit, Erhöhungen für Solaranlagen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen. Zuvor waren nur Erhöhungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich.

Die Bundesnetzagentur strebt an, auch bei weiteren Technologien in den Ausschreibungen für ausgewogene Rahmenbedingungen zu sorgen.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) hat die von der BNetzA veranlasste Anhebung der zulässigen Gebotshöchstwerte begrüßt. Auf Basis einer jüngsten Branchenumfrage hatten sich im vergangenen Jahr nach einer BSW-Schätzung neue Solarparks mit einem Volumen von weit über 1.000 Megawatt nicht an einer Solarauktion beteiligt. Wiederholt sei es daher in der Folge zu einer Unterzeichnung von EEG-Ausschreibungen gekommen, so der BSW.

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03.02.2023