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BBH-Mustervertrag: Kommunale Beteiligung an Windenergie-Erträgen

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Berlin - Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) hat eine vertragliche Grundlage für die Beteiligung von Kommunen an den Erträgen von Windenergieanlagen an Land erarbeitet. Der Mustervertrag soll dazu beitragen, die Akzeptanz von Windenergie vor Ort zu verbessern, teilte BBH mit.

An der Entwicklung war ein von der FA Wind initiierter Arbeitskreis mit den Spitzenverbänden der Kommunen und Verbänden der Energiewirtschaft beteiligt.

Nach § 36k EEG 2021 dürfen Betreiber von Windenergieanlagen an Land Gemeinden, die von der Errichtung der Windenergieanlage betroffen sind, Beträge durch einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung anbieten. Diese Vereinbarungen können bereits vor der Genehmigung der Windenergieanlage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz geschlossen werden. Durch den jetzt von der FA Wind herausgegebenen Mustervertrag wird ein Branchen-Standard für diese Vereinbarungen gesetzt.

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18.06.2021