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Biogasrat kritisiert Willkür: Biogener Wasserstoff kommt im EEG-Referentenentwurf nicht vor

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Berlin - Der Biogasrat+ e.V. übt heftige Kritik an der Definition von grünem Wasserstoff im EEG-Referentenentwurf. In der nationalen „politischen“ Definition wird ausschließlich Wasserstoff als „grün“ bezeichnet, der elektrolytisch aus erneuerbarem Strom nicht biogenen Ursprungs hergestellt wird. Das aber sei weder sachlich noch fachlich begründet, so der Biogasrat+.

Die im Referentenentwurf willkürlich gewählte Definition von grünem Wasserstoff und in der Folge der Ausschluss des erneuerbaren, biogenen Wasserstoffs von Förder- und Anreizmechanismen verhindert nach Ansicht des Biogasrats systematisch die Entwicklung und weitere Nutzung sowie den Markthochlauf von Technologien zur Herstellung von Wasserstoff aus Biomasse bzw. biomassebasierter Folgeprodukte.

Die nationale Definition von grünem Wasserstoff steht im klaren Widerspruch zur europäischen Wasserstoffstrategie und zur RED II, die die Erzeugung von Wasserstoff aus Biomasse als erneuerbaren und damit grünen Wasserstoff definieren. Aus Sicht des Biogasrat+ e.V. bedarf es im vorliegenden Referentenentwurf daher dringend einer Neufassung der Definition zu grünem Wasserstoff. Diese müsse die nachhaltigen biomasse-basierten Erzeugungspfade in die Definition von grünem Wasserstoff EU-konform einbeziehen und im Ergebnis auch für diese Erzeugungspfade eine EEG-Umlagebefreiung ermöglichen.

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17.05.2021