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Gebäude und Lärmschutzwände: Photovoltaik-Ausschreibung im August deutlich unterzeichnet

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Bonn - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Zuschläge der Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments) zum Gebotstermin 1. August 2022 veröffentlicht.

Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden war wie in der Vorrunde deutlich unterzeichnet. Nach Einschätzung der BNetzA lag das wieder an dem sehr hohen Ausschreibungsvolumen von 767 Megawatt (MW). Im Jahr 2021 wurden insgesamt nur 300 MW ausgeschrieben.

Insgesamt wurden 115 Gebote mit einer Gebotsmenge von 214 MW eingereicht (Vorrunde 212 MW). Davon konnten 106 Gebote mit einem Volumen von 201 MW bezuschlagt werden, 7 Gebote wurden aufgrund von Formfehlern vom Verfahren ausgeschlossen.

Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 8,20 ct/kWh und 8,91 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 8,84 ct/kWh und ist damit gegenüber der Vorrunde (8,53 ct/kWh) gestiegen.

In der regionalen Differenzierung verteilen sich die Zuschläge insgesamt ausgewogen; Projekte in 14 Bundesländern konnten bezuschlagt werden. Die meisten Zuschläge haben Projekte in Nordrhein-Westfalen (52 Zuschläge/ 52 MW Zuschlagsvolumen) erhalten, gefolgt von Sachsen-Anhalt (14 Zuschläge/ 35 MW) und Brandenburg (15 Zuschläge/ 22 MW).

Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden findet am 1. Dezember 2022 statt. Das Ausschreibungsvolumen dieses Termins entspricht dem Durschnitt der Gebotsmenge der zugelassenen Gebote der beiden Ausschreibungen des Jahres 2022 zum 1. April und 1. August 2022, dies sind 202,3 MW. Die beihilferechtliche Genehmigung der Mengen der neuen Ausschreibungsrunde durch die Europäische Kommission steht derzeit noch aus.

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23.08.2022