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Kein Vermittlungsverfahren: Bundesrat macht Weg für Novelle des Klimaschutzgesetzes frei

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Berlin - Am vergangenen Freitag (25.06.2021) hat der Bundesrat in seiner Plenarsitzung die vom Bundestag am Vortag beschlossenen Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt.

Das Gesetz wird nun dem Bundepräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Folgetag in Kraft treten.

Das Gesetz sieht in der Neufassung vor, dass Deutschland bis 2030 mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgase ausstößt als 1990. Bisher waren nur 55 Prozent vorgegeben. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88 Prozent fallen. Im Jahr 2045 und damit fünf Jahre früher als im bisherigen Klimaschutzgesetz soll Deutschland klimaneutral sein. Nach dem Jahr 2050 soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden als es ausstößt.

Mit der Novelle werden auch die Klimaziele der EU umgesetzt. Diese sind zwar noch nicht formal beschlossen, aber bereits ausgehandelt. Die Regelungen in der bisherigen Fassung des Gesetzes bauten noch auf den alten, niedrigeren Zielen der EU auf. So stehen etwa die ab 2050 vorgesehenen negativen Emissionsmengen bereits im Einklang mit den zu erwartenden europäischen Vorgaben.

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28.06.2021