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Klage erfolgreich: ABO Wind nimmt Planungen für pfälzische Windparks wieder auf

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Wiesbaden - Seit 2018 lagen zwei Windenergieprojekte von ABO Wind in Rheinland-Pfalz wegen eines fehlerhaften Flächennutzungsplans auf Eis. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG) nimmt ABO Wind die Planungen für die beiden Projekte mit insgesamt bis zu sieben Anlagen wieder auf.

Die Verbandsgemeinde Zweibrücken Land hatte damals ihren Flächennutzungsplan geändert und die im Entwurf als Potenzialflächen ausgewiesenen Bereiche in den Ortsgemeinden Käshofen und Großbundenbach (beide im Landkreis Südwestpfalz) abschließend der Windkraftnutzung entzogen. Zur Begründung nannte das Gremium nach Angaben von ABO Wind angebliche Konflikte mit dem Artenschutz.

Aus Sicht von ABO Wind stellte dieses Vorgehen eine unzulässige Verhinderungsplanung dar. Der Projektentwickler reichte einen Normenkontrollantrag ein. Das OVG Koblenz folgte der Argumentation in einem aktuellen Urteil (AZ. 8 C 11151/20.OVG) und erklärte die Flächennutzungsplanung bezüglich der Windkraft für unwirksam. Die angegriffene Änderung des Flächennutzungsplans der Antragsgegnerin leide an beachtlichen Abwägungsfehlern mit der Folge, dass ihr die angestrebte Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nicht zukomme, so das OVG. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, entfiele die Ausschlusswirkung für Windkraftanlagen. Dann haben die von ABO Wind begonnenen Projekte aus Sicht des Wiesbadener Projektierers eine neue Chance auf Realisierung.

ABO Wind will die beiden Windkraftprojekte nun wieder vorantreiben. Die Planungen sollen aktualisiert und dazu unter anderem die angekündigten Änderungen im Landesentwicklungsplan sowie die nun verfügbaren neueren Anlagentypen berücksichtigt werden. Dazu will das Unternehmen das Gespräch mit den Akteuren vor Ort suchen sowie mit der Kreisverwaltung den Umgang mit dem vorliegenden Genehmigungsantrag besprechen. „Wir wollen in den kommenden Monaten unsere veralteten Planungen auf den neuen Stand bringen, um uns im nächsten Jahr ganz auf die Vorbereitung bzw. Fortführung des Genehmigungsverfahrens zu konzentrieren“, so ABO Wind-Abteilungsleiter Kristof Frank. „Wir sind zuversichtlich, dass wir die beiden Windparks nun doch ans Netz bringen können“, so Frank weiter. Das sei auch zum Vorteil der Gemeinden, die dank neuer Möglichkeiten im Erneuerbaren-Energien-Gesetz finanziell spürbar von den Windparks profitieren würden. Aus der im EEG 2021 neu verankerten kommunalen Abgabe könnte pro Jahr und Windkraftanlage ein fünfstelliger Betrag in die Gemeindekassen fließen.

ABO Wind betont, gegenüber der Verbandsgemeinde weiterhin gesprächsbereit zu sein.

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02.07.2021