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Luftqualität: Schärfere Grenzwerte für Abgase aus Kraftwerken und Verbrennungsanlagen

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Berlin - Das Bundeskabinett hat eine Neuregelung auf den Weg gebracht, die die Grenzwerte für Quecksilberemissionen und andere Schadstoffe für Großfeuerungsanlagen verschärft.

Betroffen sind industrielle Anlagen wie Kraftwerke, die fossile und biogene Energieträger durch Verbrennung in Energie umwandeln. Zugleich senkt die Bundesregierung die Grenzwerte für Methanemissionen aus Gasmotoren-Kraftwerken sowie für den Ausstoß von Stickstoffoxid, zum Beispiel aus Kohlekraftwerken.

Künftig sinkt etwa der Tagesmittelwert für Quecksilberemissionen von 30 Mikrogramm auf 20 Mikrogramm pro Kubikmeter Abgasluft. Zusätzlich werden dem Stand der Technik angemessene Jahresmittelwerte für Quecksilber-Emissionen von Großfeuerungsanlagen eingeführt, die sich z.B. nach Art der Kohle, dem Alter oder der Größe der Anlage richten.

Die Bundesregierung folgt den EU-Vorgaben aus den Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken für Großfeuerungsanlagen (BVT), die 2017 von den EU-Mitgliedstaaten beschlossen wurden. Darin werden für Industrieanlagen in der EU Schadstoffgrenzwerte vorgegeben, erstmalig auch für Quecksilberemissionen. In gleicher Weise werden strengere Grenzwerte für die Emissionen an Stickstoffoxid und Methan festgelegt, auch die Grenzwerkte für Stickstoffoxid werden verschärft.

Der Verordnungsentwurf zur Neufassung der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen und zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen bedarf der Zustimmung des Bundesrats und muss den Bundestag passieren. Sie tritt nach ihrer Verkündung in Kraft.



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04.12.2020