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Nach 3 Jahren: Verwaltungsgericht hebt Genehmigungsbescheid für Windpark Homberg II auf

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Dresden - Im März 2018 hat die VSB Gruppe im Vogelsbergkreis in Hessen die drei Windenergieanlagen des Windparks Homberg I in Betrieb genommen. Seitdem produzieren die drei Vestas-Anlagen vom Typ Vestas V126-3.45 mit einer Gesamtleistung von 10,35 MW Strom, der rechnerisch ausreicht um ca. 9.000 Haushalte mit Windstrom zu versorgen.

Die geplante Erweiterung mit 3 weiteren Anlagen im Rahmen des Projektes Windpark Homberg II wurde vom Verwaltungsgericht Gießen mit der Aufhebung des 303 Seiten umfassenden Genehmigungsbescheid nach einem rund 3 Jahre andauernden Gerichtsverfahren nun einkassiert. Gleichzeitig stellt das Verwaltungsgericht im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg auf die Ukraine in der Begründung aber fest, dass die Erneuerbaren Energien im Interesse der öffentlichen Sicherheit liegen. Aus Sicht von VSB hat das Gericht durch den Stopp des Erweiterungsprojektes im Ergebnis den Verbrauchern vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen damit einen Bärendienst erwiesen.

In seiner Begründung bemängelte das Gericht unter Hinweis auf die Abstandsempfehlungen des sog. Helgoländer Papiers eine unzureichende Prüfungstiefe. Dabei stützt sich das Gericht nach Angaben von VSB auf eine 7 Jahre alte Empfehlung zum Abstand zwischen dem Horst und Windenergieanlage, ignoriert dabei aber den von der Umweltministerkonferenz im Dezember 2020 vorgegeben sog. Signifikanzrahmen und wendet gleichzeitig die unter Heranziehung von mehrjährigen Fachstudien erarbeitete aktuelle Hessische Verwaltungsvorschrift „Naturschutz/Windenergie“ von Dezember 2020 nicht an.

„Für den Praktiker ist das überraschend und auch kaum nachvollziehbar, da nach jahrelangen Kartierungen und tausenden Seiten Fachgutachten eine sehr intensive Artenschutzprüfung durchgeführt wurde. Im Ergebnis wurde ein umfangreiches Maßnahmenkonzept insbesondere zum Schutz von Rot- und Schwarzmilan entwickelt“, kritisiert Peter Horntrich, Leiter der Umweltplanung bei VSB, die Entscheidung des Gerichtes.

„Die Entscheidung des Gerichtes macht nochmals deutlich, dass langwierige, jahrelange Gerichtsverfahren einen schmerzhaften Bremsklotz bei der dringend benötigten Energiewende bedeuten können“, ordnet VSB-Anwalt Dr. Niedersberg die Entscheidung des Gerichtes ein. „Erfreulicherweise ist vor wenigen Tagen seitens des Bundesjustizministeriums der Entwurf eines Gesetzes zur ‚Beschleunigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens‘ vorgelegt worden, u. a. mit der Einführung eines frühen ersten Termins nach spätestens 2 Monaten. Dies würde die teilweise absurd langen Gerichtsverfahren deutlich verkürzen“, blickt Niedersberg optimistisch auf die künftige Entwicklung.

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02.09.2022