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Recht: Novelle des WindSeeG tritt in Kraft

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Berlin - Das Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) und anderer Vorschriften ist heute (10.12.2020) in Kraft getreten. Die Novelle erhöht das Ausbauziel für Offshore-Windenergie bis zum Jahr 2030 von 15.000 auf 20.000 Megawatt (MW) (15 auf 20 Gigawatt, GW) Leistung. Im Jahr 2040 soll dann eine installierte Leistung von 40.000 MW (40 GW) Gigawatt erreicht sein.

Ein Ziel des Windenergie-auf-See-Gesetzes ist es darüber hinaus, die Errichtung von Offshore-Windparks zu beschleunigen und sie besser mit dem Netzausbau zu verzahnen. Des Weiteren sollen gerichtliche Verfahren beschleunigt werden, indem die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ausgeweitet wird. Mit dem Gesetz wird zudem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2020 umgesetzt und eine Ausgleichsregelung geschaffen, die eine Erstattung von Kosten für Flächenvoruntersuchungen ermöglicht.

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10.12.2020