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Schnellere Windenergie-Verfahren: Verband fordert mehr Personal an Gerichten

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Düsseldorf - Um den eingebrochene Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, hatte die alte Bundesregierung im Herbst 2019 ein Maßnahmenpaket vorgelegt.

Dazu zählte unter anderem die Verkürzung von Klagen gegen die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land. Statt von Verwaltungsgerichten (VG) sollten die Urteile gleich von Oberverwaltungsgerichten (OVG) gefällt werden.

Vom Ansatz sei dieser Gedanke richtig. Nur die erhoffte Beschleunigung könne dadurch allein nicht gewährleistet werden, so Dr. Thomas Griese, stellvertretender Vorsitzender im Landesverband Erneuerbare Energien NRW (LEE NRW) und früherer Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht in Köln.

Das wird sich nach Einschätzung des LEE auch beim OVG NRW in Münster zeigen: Dort wird sich ab Mitte 2022 Jahres der neue 22. Senat fast ausschließlich mit Windenergie-Klagen befassen. Aktuell ist dort neben dem 8. mittlerweile auch der 7. Senat teilweise mit diesen Verfahren befasst.

Durch den Neuzuschnitt der Klagewege sind allein beim OVG Münster nach Angaben des Gerichtes seit Ende 2020 noch rund 100 "Altfälle" anhängig. "Hinzu kommen die neuen Fälle, die sicherlich arbeitsaufwändiger sind, da es die Vorarbeit der 1. Instanz nicht mehr gibt", verweist Griese auf die Konsequenzen. Deshalb könne derzeit niemand seriös prognostizieren, ob es wirklich zu der politisch erhofften Beschleunigung bei der Verfahrensdauer von Windenergie-Klagen kommt.

"Diese Beschleunigung ist aber das Gebot der Stunde", so Griese. Alle Möglichkeiten müssten genutzt werden, die Verfahrensdauer bei Klagen rund um die Genehmigung von Windenergieanlagen von drei bis vier Jahren entscheidend zu reduzieren. Beim OVG in Münster liegt die durchschnittliche Verfahrensdauer über alle Klagen hinweg bei rund 13 Monaten. Damit beim OVG in Münster kein neues juristisches Nadelöhr entsteht, sei die Landesregierung gut beraten, weitere Richter-Stellen zu finanzieren.

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08.03.2022