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WEA-Standortgüte: FGW verabschiedet Revision 2 der Technischen Richtlinie TR 10
© Adobe Stock / FotoliaBerlin - Der Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien (FGW e.V.) hat Ende März die Revision 2 der Technischen Richtlinie TR 10 und das Zulassungsverfahren durch den neugegründeten FGW Beirat „EEG-Kategorisierung“ für die Prüfung der sog. Zuordnungslisten verabschiedet.
Die Technische Richtlinie 10 „Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme“ der FGW e.V. beschreibt das technische Verfahren zur Bestimmung des Standortertrags nach Inbetriebnahme im Sinne des EEG. Durch die Richtlinie wird die im EEG 2017 bzw. EEG 2021 festgelegte Überprüfung der Standortgüte nach 5, 10 und 15 Betriebsjahren definiert. Um die Vorgaben des EEG zu erfüllen, ist in der Richtlinie ein regelbasiertes Verfahren festgelegt, nach dem entgangene Erträge quantifiziert werden können. Die Richtlinie stellt weiterhin die Grundlage für die Bestimmung der Standortgüte im Betrieb dar und ist maßgeblich relevant für die Definition der Vergütung für die im Ausschreibeverfahren bestehenden Windenergieprojekte.
Die Änderungen in der Revision 2 betreffen ausschließlich die Rahmenbedingungen für das Zulassungsverfahren für die Erstellung von Konformitätsbescheinigungen. Die Konformitätsbescheinigungen belegen die Prüfung und Validierung der Statusmeldungszuordnung einer WEA in die EEG-Verfügbarkeitskategorien, die zunächst vom Hersteller der WEA vorgenommen wurde. Das Zulassungsverfahren wurde auf eine personenbezogene Zulassung umgestellt.
Der neue FGW Beirat EEG-Kategorisierung setzt sich aus drei gewählten Mitgliedern des Fachausschuss Betriebsdaten & Standortertrag zusammen (zwei Hersteller und ein Betreiber/Betriebsführer). Er prüft, ob die eine Zulassung beantragende Person über die erforderliche Qualifikation verfügt und eine Berechtigung zur Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung über die validierte Zuordnungsliste erhält. Die drei Beiratsvertreter entscheiden zusammen über Anträge für die Prüfung der Zuordnungslisten und die Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen.
Bewerbungen für die personengebundene Zulassung der Prüfung und Validierung der Zuordnungslisten können ab sofort eingereicht werden. Sobald erste validierte Zuordnungslisten mit Konformitätsbescheinigung vorliegen, wird die FGW - ähnlich wie bei den Referenzerträgen - Listen der zugehörigen WEA Typen veröffentlichen.
Die deutsche Fassung der TR 10 Revision 2 kann über die FGW-Webseite bestellt werden. Eine englische Fassung wird derzeit erstellt und in den kommenden Wochen zur Verfügung stehen.
© IWR, 2024
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23.04.2021