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Windenergie: BSH gibt neue Flächen für Offshore Windparks in der Nord- und Ostsee frei

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Hamburg - Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat heute (26. Februar 2021), die Ergebnisse der neuen Flächenvoruntersuchung für die Errichtung von Offshore Windparks bekannt gegeben. Dabei handelt es sich um die Flächen N-3.7, N-3.8 und O-1.3 für die Errichtung von Offshore Windparks in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ). Die Ergebnisse der Flächenvoruntersuchungen in Form von Daten, Auswertungen und Berichten für die drei Flächen stehen über das Datenportal des BSH öffentlich zum Download bereit.

Nach den Festlegungen des Flächenentwicklungsplans des BSH werden diese drei Flächen von der Bundesnetzagentur ausgeschrieben und versteigert. Die Bekanntmachung der Bundesnetzagentur erfolgte ebenfalls heute (26.02.2021). Gebotstermin für die Ausschreibung ist der 1. September 2021. Das BSH hatte am 15. Dezember 2021 die Eignung der Flächen durch Rechtsverordnung festgestellt.

Die Flächen N-3.7 und N-3.8 liegen in der deutschen AWZ der Nordsee, etwa 30 bis 40 km nördlich der ostfriesischen Inseln. Die Fläche O-1.3 in der deutschen AWZ der Ostsee befindet sich etwa 40 km nordöstlich der Insel Rügen.

Die Inbetriebnahme der Windenergieanlagen ist für das Jahr 2026 vorgesehen. Auf den Flächen kann insgesamt eine Leistung von 958 Megawatt installiert werden, teilte das BSH mit.

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26.02.2021