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Windenergie Standortgüte: Geo-Net nimmt erfolgreich an FGW-Ringversuch teil

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Hannover - Für einen fortlaufenden Anspruch auf Vergütung müssen Anlagenbetreiber, deren WEA nach EEG 2017 vergütet werden, nach Ablauf der ersten 5, 10 oder 15 Betriebsjahre innerhalb einer Frist von 4 Monaten den Nachweis der Standortgüte nach Inbetriebnahme beim Netzbetreiber einreichen.

Weicht die ermittelte Standortgüte nach Inbetriebnahme um mehr als 2 Prozent von den eingereichten Standortgüten vor Inbetriebnahme ab, werden Nachzahlungen oder Rückerstattungen fällig. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Überprüfung bereits deutlich vor Vollendung von 5 Betriebsjahren durchzuführen, um gegebenenfalls frühzeitig Rückstellungen zu bilden.

Relevantes Regelwerk für die Bestimmung der Standortgüte ist die Technische Richtlinie 10 (TR 10) der Fördergesellschaft Windenergie und andere Dezentrale Energien e.V. (FGW). Zur korrekten Anwendung der Technischen Richtlinie 10 (TR 10) hat der FGW Arbeitskreis Methodik und Validierung einen Ringversuch durchgeführt.

Wie die Geo-Net Umweltconsulting GmbH aus Hannover (Geo-Net) mitgeteilt hat, hat das Unternehmen den Ringversuch am 27.07.2021 jetzt als eines der ersten Gutachterbüros erfolgreich bestanden. Damit erfülle Geo-Net Umweltconsulting alle Voraussetzungen für die Akkreditierung nach TR 10.

Für die Teilnahme hatte Geo-Net ein eigenes Softwarepaket entwickelt, um WEA-Betriebsdaten effizient aufzubereiten und die relevanten Ertragsverluste aus genehmigungsrechtlichen Gründen, Nicht-Verfügbarkeiten, Einschränkungen durch Einspeisemanagement oder durch optimierte Vermarktung zu bestimmen. Damit verfolgt Geo-Net bei der Führung des Nachweises der Standortgüte nach Inbetriebnahme den Ansatz einer hauseigenen Lösung, um schneller auf neue Anforderungen der TR10 reagieren zu können.

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02.08.2021