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Atomendlager-Suche: Grüne zweifeln an Hendricks Zeitplan

Berlin – Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) will weiterhin an dem Zeitplan für die Festlegung des Atommüllendlagers festhalten. Sie selbst nannte den Zeitplan bereits ein "ehrgeiziges Ziel".

Der Zeitplan, der im Standortauswahlgesetz (StandAG) vorgesehen ist, soll laut Bundesumweltministerin Hendricks eingehalten werden. Dieser Plan sieht vor, dass bis 2031 ein Standort für ein Atommüllendlager gefunden wird. Grundlage ist das Standortauswahlgesetz, das im Juli 2013 in Kraft getreten ist. Das Gesetz soll ein deutschlandweites wissenschaftsbasiertes, vergleichendes Standortauswahl unter Beteiligung der Öffentlichkeit gewährleisten. Soweit der Plan.

Grüne sind skeptisch und zweifeln am Zeitplan
Stefan Wenzel (Bündnis 90/Die Grünen), Umweltminister von Niedersachsen, ist Mitglied in der Kommission zur Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (Endlager-Kommission). Er brachte seine Zweifel am Einhalten dieses Zeitplans zum Ausdruck. Seiner Meinung nach sollte die Forschung zum Endlager-Standort breiter aufgestellt werden, sodass man aus verschiedenen Alternativen wählen könne. Auch der Vorsitzende der Deutschen Umweltstiftung Jörg Sommer meinte, dass das Einverständnis der Gesellschaft gegenüber dem Zeitplan Vorrang hat. „Wir können Zeitbedarf nicht planen“, sagte er.

Veränderungssperre über Gorleben
Im August 2005 ist eine Veränderungssperre über den Standort Gorleben verhängt worden. Diese untersagt Veränderungen im Salzstock ab einer Tiefe von 50 Metern. Klaus Brunsmeier vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sagte, dass durch die Sperre ein „falsches Signal“ gesendet werde. Er verlangte eine Aufhebung bzw. Veränderung der Sperre. Auch Wenzel kritisierte die Veränderungssperre in Gorleben. Die Bundesumweltministerin sagte dazu, dass Gorleben als Endstandort nicht aus dem Blickfeld sei. Durch die Veränderungssperre diene dazu, Gorleben als Möglichkeit zu erhalten. Die Veränderungssperre ist voraussichtlich noch bis August nächsten Jahres in Kraft.

Neues Bundesamt zunächst mit Ausfertigung von Gebührenbescheiden beschäftigt
Im Standortauswahlgesetz ist auch die Errichtung eines neuen Bundesamtes festgeschrieben. Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfkEG) hat zum 1. September 2014 die Arbeit aufgenommen. Barbara Hendricks betonte, dass das Bundesamt sich nur vorläufig um die Ausfertigung von Gebührenbescheiden für die Kosten der Offenhaltung des Bergwerks Gorleben kümmert. Das erklärt auch, warum bisher keine Wissenschaftler, sondern nur Juristen und Sachbearbeiter eingestellt wurden.

© IWR, 2014

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