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Gaskraftwerk Irsching: Uniper und Co. starten neuen Anlauf zur Stilllegung

Essen/Münster - Die Eigentümer des Gaskraftwerks Irsching haben der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber Tennet erneut die Stilllegung zweier relativ neuer und effizienter Kraftwerksblöcke angezeigt. Es fehle die wirtschaftliche Marktperspektive.

Es geht um die Blöcke Irsching 4 und 5. Irsching 4 mit 550 Megawatt (MW) Leistung gehört der Eon-Tochter Uniper alleine, an Irsching 5 mit einer Leistung von 846 MW ist Uniper neben mehreren Partnern beteiligt. Bereits vor zwei Jahren waren die Unternehmen diesen Schritt gegangen, doch die Behörden und der Netzbetreiber hatten abgelehnt.

Erneute Stilllegungsabsicht – Tennet lehnte vorläufige Stilllegung 2015 ab
Eigentümer von Irsching 5 sind die Energieversorger Uniper (50,2 Prozent), N-Ergie (25,2 Prozent), Mainova (15,6 Prozent) und Entega (9 Prozent) gemeinsam. Nun sehen sie auch nach dem 1. April 2018 keine wirtschaftliche Marktperspektive des Kraftwerks und zeigen daher erneut ihren Willen zur vorläufigen Stilllegung an. Gleiches gilt für den Block Irsching 4 von Uniper. Eine vorläufige Stilllegung hatten die Eigentümer bereits im März 2015 beantragt. Der zuständige Netzbetreiber Tennet hatte jedoch entschieden, dass eine vorläufige Stilllegung der Kraftwerke aus "Gründen der Systemsicherheit" nicht erfolgen dürfe.

Hocheffiziente und moderne Gaskraftwerke wie Irsching 4 und 5 sind auch aus Sicht der Betreiber grundsätzlich sehr gut geeignet, die stark schwankende Stromerzeugung aus Wind und Sonne kurzfristig abzufedern. Diese Absicherungsleistung werde jedoch nicht angemessen vergütet, so Uniper und Co.

Hocheffiziente Gaskraftwerke nur zur Netz-Stabilisierung
Irsching 5 ging im Jahr 2010 in Betrieb. Mit einem Wirkungsgrad von 59,7 Prozent gehört es nach Angaben der Eigentümer zu den modernsten Gaskraftwerken Europas. Irsching 4 mit 550 Megawatt Leistung ging 2011 in Betrieb und ist mit einem Wirkungsgrad von 60,4 Prozent sogar eines der effizientesten Gaskraftwerke weltweit. Die beiden Kraftwerksblöcke fallen derzeit unter die Netzreserveverordnung. Das bedeutet, dass sie ausschließlich dann zum Einsatz kommen, wenn ihre Leistung zur Stabilisierung des Netzes gebraucht wird. Das ist dann der Fall, wenn das Netz in Süddeutschland wegen temporärer Engpässe gestützt werden muss. Zusätzliche Kosten, die in diesem Zusammenhang entstehen, werden über die Netzentgelte vergütet.

Kritik an Stilllegungsplänen
Als die damalige Eon in 2015 die Stilllegung angezeigt hatte, wurde dies durchaus kritisch gesehen. Beobachter hatten geargwöhnt, dass der angebliche Stilllegungswille ein strategischer Trick sei, um bessere Geschäfte mit der Stromerzeugung aus diesen Kraftwerken zu erzielen. Im Februar haben die Betreiber dann gegen das Verbot geklagt, diese Anlagen vorübergehend stillzulegen. Dabei forderten sie eine angemessene Vergütung für die Vorhaltung der Kraftwerke als Reserve.

© IWR, 2017

31.03.2017

 



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