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Bundeskartellamt untersucht Vergleichsportale im Internet
Mit der nun gestarteten Sektoruntersuchung „Vergleichsportale“ setzt das Bundeskartellamt neue Untersuchungskompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes erstmals ein. Ziel ist es, etwaige Defizite in der zivilrechtlichen und behördlichen Durchsetzung des Verbraucherrechts in diesem Bereich zu identifizieren.
Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufdecken
Die Untersuchung des Bundeskartellamtes wird sich auf Vergleichsportale im Internet aus den Bereichen Reise, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Telekommunikation und Energie konzentrieren. Die Behörde wird zahlreiche Betreiber zu Themen wie Rankings, Finanzierung, Verflechtungen, Bewertungen, Verfügbarkeiten oder relevante Marktabdeckung befragen, um mögliche Verstöße gegen verbraucherrechtliche Vorschriften aufklären und konkretisieren zu können, teilt die Bundesnetzagentur mit. Dabei werden die umfassenden Ermittlungsbefugnisse des Bundeskartellamtes gegenüber den Portalen die bisherigen Möglichkeiten der Identifizierung und Bewertung möglicher Rechtsverstöße erheblich verbessern.
Bericht zu den Ergebnissen der Sektoruntersuchung
Derzeit führt das Bundeskartellamt die Auswahl der zu befragenden Vergleichsportale durch und bereitet die Fragebögen vor, die bis Jahresende 2017 versandt werden sollen. Nach Eingang und Auswertung der Antworten sowie einer anschließenden Konsultation der betroffenen Wirtschaftskreise wird das Bundeskartellamt die Ergebnisse der Sektoruntersuchung in einem Bericht zusammenfassen. Eine Sektoruntersuchung im Bereich der Verbraucherrechte richtet sich nicht gegen bestimmte Unternehmen, sondern dient der Untersuchung eines Wirtschaftszweigs, betont die Bundesnetzagentur.
© IWR, 2017
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