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Bundesnetzagentur startet neue Wind- und Solar-Ausschreibungen

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Bonn – Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat neue Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen eingeläutet. Es sind die jeweils ersten Ausschreibungen des Jahres 2019.

Bei den von der BNetzA jetzt gestarteten Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen handelt sich um zwei getrennte Ausschreibungen, die allerdings zum gleichen Termin stattfinden. Gebotstermin ist der 1. Februar 2019.

Ausschreibungsvolumen für Windenergieanlagen an Land bei 700 Megawatt
In den beiden separaten Ausschreibungsrunden der BNetzA für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen werden die Zuschläge nach dem Gebotspreisverfahren vergeben. Dabei erhält jeder Anlagenbetreiber eine Vergütung in der Höhe, die seinem individuellen Gebot entspricht. Abweichend hiervon erhalten Bürgerenergiegesellschaften bei der Windausschreibung den Markträumungspreis.

Bei dem Gebotspreisverfahren erhalten die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde erreicht ist: Für die neue Windenergie-Ausschreibungsgrunde beträgt das Ausschreibungsvolumen 700 Megawatt (MW). Das sind 30 MW mehr als bei der letzten Ausschreibungsrunde der BNetzA mit Gebotstermin zum 01. Oktober 2018. Mit einem bezuschlagten Volumen von 363 MW war diese Ausschreibung allerdings stark unterzeichnet. Bei der aktuellen Windausschreibung gilt eine verkürzte strafzahlungsfreie Umsetzungsfrist von 24 Monaten.

Wie die Bundesnetzagentur (BNetzA) kürzlich bekanntgegeben hat, hat sie den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land zu den Gebotsterminen des Jahres 2019 auf 6,20 Cent / kWh festgelegt. Dieser Wert liegt um 01, Cent / kWh unter den aktuell gültigen 6,30 Cent / kWh und wird nach BNetzA-Angaben für ein Jahr gelten. Der Wert soll einerseits Planungssicherheit für die Projektierer von Windkraftanlagen schaffen, gleichzeitig aber auch eine Kostenbremse darstellen.

Ausschreibungen für Solaranlagen in benachteiligten Gebieten wieder möglich
Für Solaranlagen beträgt das Höchstgebot für den neuen Ausschreibungstermin 8,91 ct/kWh. Wie bei der Windenergieausschreibung erhalten die Gebote mit dem niedrigsten Gebotswert den Zuschlag, bis das Volumen der Ausschreibungsrunde von 175 MW erreicht ist. Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten sind wieder möglich. Durch den Erlass weiterer Verordnungen können für Anlagen auf diesen Flächen nun Gebote in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz (nur Grünland) und Saarland platziert werden.


© IWR, 2018


19.12.2018

 



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