Energiejobs.de

Das Karriereportal der Energiewirtschaft seit 2000

IWR Reuters News Center RTL 103 0347 1280 256

EEG-Novelle geht in die Ressortabstimmung - Stimmen zum Entwurf

© Adobe Stock / Fotolia© Adobe Stock / Fotolia

Berlin - Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat einen Entwurf der nächsten EEG-Novelle erarbeitet und diesen an die Ministerien weitergeleitet. Verbandsvertreter sehen in dem BMWi-Entwurf wichtige Vorschläge, mahnen aber gleichzeitig zahlreiche Verbesserungen im weiteren Abstimmungsprozess an.

Das BMWi hat einen Referentenentwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erarbeitet, der gestern (31.08.2020) zur weiteren Ressortabstimmung an die anderen Ministerien weitergeleitet wurde. Die Novelle soll noch im Herbst vom Bundeskabinett verabschiedet werden und dann in den Bundestag eingebracht werden. Ziel ist es, dass das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.

Windenergie- und PV-Ausbau im Fokus des Referentenentwurfs
Insgesamt umfasst der vom BMWi vorgelegte Referentenentwurf stolze 140 Seiten mit zahlreichen Regelungen für die weitere Umsetzung der Energiewende und den Ausbau der erneuerbaren Energien mit einem starken Fokus auf dem Windenergie- und Photovoltaik-Ausbau. So ist es einem Bereich der taz zufolge u.a. vorgesehen, das der Ausbau der Windenergie im Zeitraum 2021 bis 2028 im Mittel bei einer Leistung von 4.000 Megawatt (MW) liegt, mit einem Startwert von 2.900 MW im Jahr 2021 und einem Zielwert von 5.800 MW im Jahr 2028. Falls der Zubau in einem Jahr unter dem Zielwert liegt, soll er in den folgenden Jahren entsprechend erhöht werden. Um die Akzeptanz für die Windenergie auf kommunaler Ebene zu steigern und die Flächenausweisung anzukurbeln, sollen die Gemeinden künftig an den Einnahmen aus Windparks beteiligt werden. Zudem soll das Instrument der Netzausbaugebiete im Norden wegfallen und gleichzeitig der Windenergieausbau im Süden besser angereizt werden. Auch bei der Photovoltaik (Freiflächen + Dachanlagen) sieht der Entwurf eine Erhöhung des Zubaus vor. Von 2021 bis 2028 soll der jährliche Zubau von 4.600 MW bis auf 5.600 MW steigen.

BDEW sieht Licht und Schatten
Für den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) enthält der Entwurf Licht und Schatten. Positiv sei, dass sich die geforderte Zubaumenge erhöht, wenn im Jahr zuvor das Ziel nicht erreicht wurde. Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern, sei es richtig, Gemeinden an den Einnahmen von Windparks zu beteiligen. Begrüßt wird vom BDEW auch das Ziel eines flächenoptimierten Ausbaus von Windenergie an Land und die Abschaffung des Netzausbaugebietes sowie der Plan, den Ausbau vor allem im Süden mit einem Bonus für windschwache Standorte und der Anpassung des Referenzertragsmodells anzureizen. „Eine ausreichende Flächenkulisse ist das A und O des Windausbaus“, so die BDEW-Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae.

Um die Sonnenenergie endlich auch in die Städte zu bringen, hätte es vor allem bei der Eigenversorgung mehr Mut bedurft, so Andreae weiter, die bei den Neuregelungen zum PV-Ausbau im Übrigen den notwendigen Push vermisst. Positiv sei eine geplante Regelung zu EEG-Altanlagen, die die weitere Einspeisung insbesondere auch für kleine PV-Anlagen nach Ablauf der EEG-Förderung gesichert ermögliche. Erfreulich sei zudem, dass keine über den Marktwert des entsprechenden Stroms hinausgehende Vergütung vorgesehen ist. Diese würde die angestrebte Entwicklung von langfristigen Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreements) und andere Vermarktungsmodelle hemmen. „Wichtig ist jetzt, dass das Gesetz zügig diskutiert und beraten und dann möglichst schnell verabschiedet wird, damit es wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann", mahnt Andrea an.

BWE: Ausbauziele für Pariser Klimaziele nicht ausreichend - Ökostromlücke droht
Auch der Bundesverband begrüßt in Teilen den bekanntgewordenen Referentenentwurf der EEG-Novelle. „Die Windbranche wartet auf ein starkes politisches Signal des Aufbruchs. Der Referentenentwurf für die EEG Novelle ist dafür ein erster Aufschlag. Das Netzausbaugebiet wird endlich ad acta gelegt, gleichzeitig wird der Süden durch die Anpassung des Referenzertragsmodells und der sogenannten 'Südquote' motiviert, sich stärker an der Energiewende zu beteiligen. Beides begrüßen wir als Verband“, so Albers. Auch der Wille zu einem stärkeren Ausbau sei erkennbar, bleibt aber hinter den notwendigen Maßnahmen zur Einhaltung der Pariser Klimaziele weit zurück. „71 Gigawatt Wind an Land sind unzureichend angesichts des wachsenden Strombedarfs in den Bereichen Industrie, Flugverkehr und Mobilität. Damit droht zukünftig weiter eine Ökostromlücke“, kritisiert Albers.

Als kritisch wertet der BWE, dass die EEG-Novelle keine konkreten Lösungsvorschläge zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und weiterer Flächenbereitstellung durch die Bundesländer enthält. Kritisch sei auch, dass die Herausforderungen zu Bestandsanlagen, Weiterbetrieb und Repowering ausgeklammert werden. Eine Repoweringstrategie fehlt genauso wie eine angemessene Wertstellung von CO2-freiem Strom aus Bestandsanlagen. „Hier braucht die Branche von der Politik klare Weichenstellungen. Der BWE hat dazu bereits Vorschläge veröffentlicht“, fordert Albers.

VKU mahnt frühere Berücksichtigung von steigenden Strombedarf an
Der Verband kommunaler Unternehmen begrüßt die Novelle in einer ersten Einschätzung vom Grundsatz her. „Der Teufel steckt jedoch bekanntlich im Detail. Hier wird es bei vielen Punkten auf eine genaue Analyse ankommen. Dabei muss auch bedacht werden, ob Alternativen zu einzelnen Instrumenten nicht doch wirkungsvoller sein könnten“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Zudem empfiehlt der VKU, schon jetzt von einem steigenden Strombedarf bis 2030 auszugehen und auf dieser Basis die Ausbaukorridore im kommenden Jahrzehnt zu planen. „Sektorenkopplung, Elektromobilität, der Einsatz von Wasserstoff und Digitalisierung werden absehbar eine stärkere Nachfrage nach Strom auslösen. Zwar ist eine Evaluierung in 2023 ein nachvollziehbarer Ansatz. Das darf aber nicht bedeuten, dass die notwendige Diskussion über ein Marktdesign, das Klimaneutralität ermöglicht, bis dahin verschoben wird“, so Liebing weiter.


© IWR, 2020


01.09.2020

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de