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Gaskraftwerke: Bundeskartellamt warnt vor Wettbewerbsnachteilen bei Reiche-Plänen – Technologieoffenheit fehlt
Im Fokus der Kritik stehen insbesondere fehlende Begrenzungen für einzelne Anbieter, mögliche Vorteile für etablierte Stromkonzerne sowie technische Vorgaben, die alternative Technologien wie Batteriespeicher faktisch benachteiligen könnten. Das Bundeskartellamt warnt davor, dass sich bestehende Marktstrukturen weiter verfestigen und innovative Technologien nur eingeschränkt zum Zuge kommen könnten.
Bundeskartellamt kritisiert fehlende Wettbewerbsbegrenzung
Besonders kritisch bewertet die Behörde das Fehlen einer sogenannten Zuschlagslimitierung. Das Bundeskartellamt hatte vorgeschlagen, die Zuschläge pro Anbieter auf maximal zehn Prozent der insgesamt ausgeschriebenen Kapazität zu begrenzen, um die Anbietervielfalt zu sichern und einer weiteren Konzentration von Marktmacht entgegenzuwirken.
Der aktuelle Referentenentwurf sieht eine solche Begrenzung jedoch nicht vor. Nach Einschätzung des Kartellamtes bleiben damit „die wettbewerblichen Potenziale bei der Ausgestaltung ungenutzt“. Bestehende Marktpositionen großer Stromerzeuger könnten dadurch weiter gestärkt werden.
Netzanschlussregeln könnten etablierte Kraftwerksstandorte bevorzugen
Kritik äußert das Bundeskartellamt zudem an den vorgesehenen Standort- und Netzanschlussregeln. Zwar enthalte der Entwurf Verbesserungen gegenüber früheren Fassungen, die Vorgabe einer bereits bestehenden oder zugesagten Netzanschlusskapazität könne jedoch neue Marktteilnehmer strukturell benachteiligen.
Insbesondere neue Projekte ohne gesicherten Netzanschluss hätten in der kurzen Bewerbungsfrist kaum realistische Teilnahmechancen. Davon betroffen wären laut Behörde vor allem technologieoffene Projekte wie Batteriespeicher, die grundsätzlich schneller realisiert werden könnten als klassische Gaskraftwerke.
Zudem könnten bestehende Kraftwerksstandorte – darunter frühere Kohle- und Kernkraftwerksstandorte – bevorzugt werden. Diese befinden sich vielfach im Besitz großer Stromkonzerne mit bereits heute starken Marktpositionen.
Technologieoffenheit nach Einschätzung der Behörde eingeschränkt
Auch die technische Ausgestaltung der Ausschreibungen bewertet das Bundeskartellamt kritisch. Zwar sei Technologieoffenheit formal vorgesehen, einzelne Anforderungen könnten alternative Technologien jedoch faktisch ausschließen.
Kritisch gesehen wird insbesondere die Vorgabe, dass Anlagen nach einer Stunde erneut für mindestens zehn Stunden durchgehend Strom einspeisen können müssen. Diese Regelung könnte Batteriespeicherprojekte praktisch von den Ausschreibungen ausschließen.
Nach Einschätzung des Bundeskartellamtes droht damit eine Einschränkung technologischer Vielfalt im künftigen Kapazitätsmarkt. Innovative Flexibilitätsoptionen könnten dadurch schlechtere Wettbewerbschancen erhalten als konventionelle Gaskraftwerksprojekte.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an der Finalisierung des StromVKG. Das Gesetz soll den Rahmen für den Aufbau neuer gesicherter Kraftwerkskapazitäten zur Stabilisierung des Stromsystems im Zuge des Kohle- und Atomausstiegs schaffen.
© IWR, 2026
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