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EU genehmigt deutschen Industriestrompreis – Entlastung für energieintensive Industrie ab 2026

© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung© Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Brüssel / Berlin - Die Europäische Kommission hat die Einführung eines Industriestrompreises in Deutschland beihilferechtlich genehmigt. Damit kann die Bundesregierung das Entlastungsinstrument für energieintensive Unternehmen wie geplant in den Jahren 2026 bis 2028 umsetzen.

Ziel ist es, hohe Stromkosten der energieintensiven Industrie abzufedern und die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts zu stärken. Zuständig für die Umsetzung und das Antragsverfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Reduzierter Industriestrompreis für ausgewählte Unternehmen
Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche sprach von einem „wichtigen Signal“ für die Industrie. Die Maßnahme sei ein zentraler Baustein, um Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland zu sichern und zugleich die Transformation hin zu einer klimaneutralen Produktion zu unterstützen.

Der Industriestrompreis soll Unternehmen aus 91 strom- und handelsintensiven Branchen entlasten, darunter Chemie, Glas, Gummi- und Kunststoffwaren sowie Teile der Halbleiterfertigung. Nach Angaben der Bundesregierung könnten mehrere tausend Unternehmen profitieren; weitere Branchen könnten nachträglich einbezogen werden, sofern die EU zustimmt.

Industriestrompreis von 5 ct/kWh für Teil-Strommenge
Konkret sieht das Instrument vor, dass der Staat einen Teil der Stromkosten übernimmt, sodass für die begünstigten Unternehmen im Ergebnis ein effektiver Strompreis von rund 5 Cent pro Kilowattstunde für einen begrenzten Anteil ihres Stromverbrauchs erreicht wird. Dabei handelt es sich nicht um einen festen Stromtarif, sondern um eine rechnerische Entlastung: Unternehmen kaufen ihren Strom weiterhin zum Marktpreis, erhalten aber einen staatlichen Zuschuss, der die Differenz zum Zielniveau teilweise ausgleicht.

Im Gegenzug sind für die Unternehmen voraussichtlich bestimmte Gegenleistungen vorgesehen. Dazu gehören insbesondere Investitionen in Energieeffizienz und Klimaschutzmaßnahmen sowie die Umsetzung von Transformationsprojekten hin zur Dekarbonisierung der Produktion. Damit soll sichergestellt werden, dass die Entlastung nicht nur kurzfristig die Energiekosten senkt, sondern auch zur langfristigen Modernisierung der Industrie beiträgt.

Für die Umsetzung und das Antragsverfahren ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig. Die Antragstellung soll 2027 rückwirkend für das Jahr 2026 möglich sein.

EU-Kommission passt Regelwerk für Industriestrompreis an
Parallel arbeitet die Europäische derzeit an Anpassungen des EU-Beihilferahmens für Industriehilfen, dem sogenannten Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF). Dieser legt fest, unter welchen Bedingungen EU-Staaten ihre Industrie finanziell entlasten dürfen.

Geplant ist eine Aktualisierung dieser Regeln, etwa für energieintensive Branchen und staatliche Strompreisentlastungen. Deutschland will sich aktiv in diesen Prozess einbringen, um die Ausgestaltung mitzugestalten und die Vereinbarkeit nationaler Entlastungsinstrumente mit dem EU-Beihilferecht langfristig sicherzustellen.

© IWR, 2026


15.05.2026

 



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