AgNes-Zwischenstand: Verbände loben Vertrauensschutz, warnen aber vor neuen Investitionsrisiken
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Münster - Der Zwischenstand der Bundesnetzagentur zur Reform der Strom-Netzentgelte (AgNES) stößt in der Energiewirtschaft auf ein gemischtes Echo. Zwar werden Fortschritte beim Vertrauensschutz für Speicher begrüßt, zugleich warnen Verbände vor Fehlanreizen, steigender Komplexität und Risiken für Investitionen in Erneuerbare Energien.
Mit den neuen Eckpunkten zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) will die Bundesnetzagentur die Netzentgelte ab 2029 neu ordnen. Branchenverbände sehen wichtige Korrekturen an den ursprünglichen Plänen, kritisieren jedoch insbesondere dynamische Netzentgelte, zusätzliche Belastungen für Prosumer sowie mögliche Nachteile für Investitionen in Photovoltaik, Speicher und flexible Erzeugungstechnologien.
Vertrauensschutz für Speicher findet breite Zustimmung
Die von der Bundesnetzagentur vorgestellten Zwischenergebnisse werden von vielen Verbänden als Schritt in die richtige Richtung bewertet. Besonders positiv aufgenommen wurde die Entscheidung, die bestehende Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher sowie weit fortgeschrittene Speicher- und Elektrolyseurprojekte fortzuführen.
BDEW-Chefin Kerstin Andreae erklärte: „Positiv ist, dass unser Vorschlag aufgenommen wurde, die Netzentgeltbefreiung für bestehende und in der Planung weit fortgeschrittene Energiespeicher sowie Elektrolyseure weiterhin gelten soll. Das ist ein wichtiges Signal für den Bestandsschutz und das Vertrauen in stabile Rahmenbedingungen." Auch der VKU sieht darin ein wichtiges Signal für Investitionssicherheit. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte: „Das stärkt die Investitionssicherheit." Der BEE begrüßte ebenfalls den Erhalt des Vertrauensschutzes. BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser erklärte: „Der Vertrauensschutz für getätigte Investitionen ist Voraussetzung für den Hochlauf der dringend benötigten Flexibilitätstechnologien und für die Energiewende insgesamt."
Kritik an dynamischen Netzentgelten und Einspeiseentgelten
Deutlich kritischer fällt die Bewertung der geplanten dynamischen Netzentgelte und neuer Einspeiseentgelte aus. Mehrere Verbände warnen vor steigender Komplexität, unkalkulierbaren Risiken und Fehlanreizen.
Der BDEW sieht insbesondere die geplanten volldynamischen Netzentgelte skeptisch. Andreae warnte: „Volldynamische Netzentgelte wie von der BNetzA vorgeschlagen, mögen in der Theorie attraktiv erscheinen, schaffen aber in der Praxis erhebliche neue Komplexität – vor allem bei IT-Anpassungen, im Messwesen, bei der Abrechnung, in der Marktkommunikation und bei Kunden-Prozessen." Zudem würden sie in der Projektfinanzierung für Stromerzeugungsanlagen zu einer unkalkulierbaren Risikovariable. Grundsätzlich bewertet der BDEW Einspeiseentgelte für Erzeuger als „falschen Weg" und spricht sich dafür aus, einen dynamischen Arbeitspreis für Erzeuger aufgrund seiner enormen Auswirkungen grundsätzlich auszuschließen.
Auch der VKU hält an seiner Kritik fest. Dynamische Netzentgelte würden „tief in bestehende Prozesse eingreifen" und seien „mit einem hohen Umsetzungsaufwand für Netzbetreiber verbunden". Positiv bewertet der Verband allerdings, dass die Einführung nun schrittweise und erst ab 2030 erfolgen soll.
Der BEE kritisiert vor allem die geplanten kapazitätsbasierten Einspeiseentgelte ab 2029. Die vorgesehene Dynamik des Kapazitätspreises erschwere die Kalkulation für Projektierer und Finanzierer erheblich. Zudem fehle eine technologische Differenzierung zwischen dargebotsabhängigen Technologien wie Wind und Photovoltaik einerseits und steuerbaren Erzeugern wie Biomasse oder Wasserkraft andererseits. So stehe ein pauschaler Kapazitätspreis für Biogasanlagen den Flexibilitätsanforderungen des EEG direkt entgegen. Scharf kritisiert der BEE zudem die Verlängerung des Bandlastprivilegs um weitere drei Jahre. Heinen-Esser bezeichnete dies als schweren Rückschritt und das Bandlastprivileg selbst als „absolutes Relikt des vergangenen Jahrhunderts".
Prosumer und Solarbranche warnen vor zusätzlichen Belastungen
Scharfe Kritik kommt von Vertretern der Solarwirtschaft und der wettbewerblichen Energiewirtschaft. Sie befürchten neue Belastungen für Prosumer und kleinere Photovoltaikanlagen.
Der BNE kritisiert den geplanten verpflichtenden Grundpreis für Niederspannungskunden in Kombination mit einem Prosumeraufschlag. Dieser setze Fehlanreize und benachteilige klassische Dach-PV-Anlagen gegenüber Steckersolargeräten. Der vorgesehene Aufschlag von rund 60 bis 70 Prozent der Netzentgelte wirke als Investitionshemmnis – zumal das Bundeswirtschaftsministerium parallel die Einspeisevergütung abschaffen wolle.
Auch der BSW-Solar warnt vor negativen Folgen für den PV-Ausbau. Nach Berechnungen des Verbandes könnten auf Prosumer Zusatzkosten von bis zu 150 Euro pro Jahr zukommen. BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig erklärte: „In der Summe besitzen diese Maßnahmen das Potenzial, den dringend benötigten Ausbau der Solarenergie in Deutschland massiv auszubremsen." Erschwerend komme hinzu, dass Betreiber von Solaranlagen bereits durch die verpflichtende Beteiligung an den Kosten intelligenter Messsysteme und den Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen stärker belastet würden.
Industrie fordert belastbare Kostenanalysen
Der BDI hat sich im Rahmen des AgNes-Prozesses in einer Stellungnahme vom April 2026 zu den Orientierungspunkten zur Kostenwälzung positioniert. Er begrüßt die Reform grundsätzlich und die stärkere Orientierung am netzbezogenen Letztverbrauch, warnt aber vor zusätzlichen Belastungen für industrielle Netze mit steuerbarer dezentraler Erzeugung. Mehrkosten dürften „ausschließlich in solchen Netzen entstehen, die durch Rückspeisungen tatsächlich höhere Kosten in vorgelagerten Netzen verursachen". Die geplante Abschaffung der abrechnungsrelevanten Umspannebenen lehnt der BDI ab, da dies dem Prinzip der Kostenreflexivität widerspreche und bestehende Investitionsentscheidungen entwerte. Dringend fordert der Verband quantifizierte Kostenabschätzungen, die das Zusammenspiel aller Reformaspekte und ihre Gesamtwirkung transparent machen.
Fazit zur Reaktion der Verbände
Trotz zahlreicher Kritikpunkte bewerten viele Verbände den AgNes-Zwischenstand der BNetzA insgesamt als wichtigen Zwischenschritt. Einigkeit besteht darin, dass bei zentralen Fragen zur Ausgestaltung der Netzentgelte, zur Investitionssicherheit und zu den Belastungswirkungen weiterer Anpassungsbedarf besteht. Die finalen Regeln will die Bundesnetzagentur bis Ende 2026 festlegen. Ab 2029 soll die neue Netzentgeltsystematik gelten.
© IWR, 2026
28.05.2026

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