Energiejobs.de

Das Karriereportal der Energiewirtschaft seit 2000

IWR Reuters News Center RTL 103 0347 1280 256

EU-Beschwerde gegen Kapazitätsgesetz: Speicherverband BVES fordert fairen Wettbewerb um Versorgungssicherheit

© Adobe Stock© Adobe Stock

Berlin – Welche Technologien künftig Deutschlands Stromversorgung absichern sollen, wenn Solar- und Windstrom nicht ausreichend zur Verfügung stehen, regelt das neue Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz (StromVKG). Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) hält die aktuelle Ausgestaltung für europarechtswidrig und kündigt eine Beschwerde bei der EU-Kommission an.

Das StromVKG sieht einen Kapazitätsmarkt vor: Der Staat schreibt Leistung aus, Kraftwerke und andere Anlagen bewerben sich und erhalten eine Vergütung dafür, dass sie im Bedarfsfall Strom liefern können. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 13. Mai 2026 verabschiedet – er muss nun noch vom Bundestag beschlossen und von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Der BVES sieht darin eine Einschränkung des technologieoffenen Wettbewerbs. Speichertechnologien seien zwar formal teilnahmeberechtigt, würden durch die Ausgestaltung des Gesetzes jedoch faktisch benachteiligt.

Pooling-Verbot: Kleine Speicher dürfen Kräfte nicht bündeln
Ein konkreter Streitpunkt ist das Verbot des Poolings – also des Zusammenschlusses mehrerer kleinerer Speicheranlagen, um gemeinsam dieselbe Leistung bereitzustellen wie ein einzelnes großes Kraftwerk. Das StromVKG schränkt dieses Modell stark ein, obwohl gepoolte Speicher nach Einschätzung des BVES oft kostengünstiger, schneller realisierbar und systemdienlicher wären als Neubauten.

BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen, der als Sachverständiger im Deutschen Bundestag angehört wurde, erklärte: „Wenn mehrere Speicher im Verbund dieselbe Sicherheitsleistung erbringen können wie eine einzelne Anlage, sollte das auch zugelassen werden. Versorgungssicherheit wird am Ergebnis gemessen, nicht an der Größe einzelner Anlagen."

Resilienzregeln und Technologieoffenheit: Ungleiche Maßstäbe
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Resilienzkriterien – also Anforderungen an die Sicherheit und Unabhängigkeit von Lieferketten. Der BVES begrüßt das Ziel, Importabhängigkeiten zu reduzieren, kritisiert aber die ungleiche Anwendung: Speicher müssen strenge Herkunftsnachweise erfüllen, während Gaskraftwerke vom Resilienzkriterium vollständig ausgenommen sind – obwohl auch Gasimporte Abhängigkeiten erzeugen.

Windelen erklärte: „Wenn Resilienz das politische Ziel ist, dann muss sie technologieübergreifend bewertet werden. Es darf nicht sein, dass einzelne Technologien strengen Herkunftsanforderungen unterliegen, während andere langfristige Importabhängigkeiten faktisch unberücksichtigt bleiben."

Darüber hinaus kritisiert der Verband, dass zentrale technische Kriterien für den Kapazitätsmarkt unmittelbar im Gesetz festgeschrieben werden, statt von den zuständigen Systemverantwortlichen auf Grundlage der tatsächlichen Systembedarfe definiert zu werden. Windelen warnte: „Das Gesetz legt Deutschland für die kommenden 15 Jahre technologische Handschellen an. Gerade bei einem so zentralen Thema wie Versorgungssicherheit sollten wir unsere Handlungsoptionen erweitern und nicht künstlich begrenzen."

Höhere Kosten, wenn Speicher außen vor bleiben
Die Einbeziehung von Anforderungen zur Momentanreserve – also der Fähigkeit, Stromschwankungen im Netz unmittelbar auszugleichen – in den Kapazitätsmechanismus unterstützt der BVES. Gerade Stromspeicher könnten diese Leistung besonders gut bereitstellen. Kritisch sieht der Verband jedoch, dass die konkrete Ausgestaltung dazu beiträgt, kostengünstige Speicherlösungen vom Markt fernzuhalten und die Kosten des Systems weiter zu erhöhen.

Der BVES verweist auf aktuelle Studien, wonach Speicher gesicherte Leistung in vielen Fällen kostengünstiger bereitstellen könnten als neue thermische Kraftwerke. Werden Speicher durch regulatorische Hürden vom Kapazitätsmarkt ferngehalten, steigen die Kosten der Versorgungssicherheit unnötig an – und damit letztlich auch die Stromrechnung für Verbraucher und Unternehmen. Der BVES unterstützt ausdrücklich das Ziel des StromVKG, die Stromversorgung langfristig abzusichern. Das Gesetz müsse dafür jedoch noch im parlamentarischen Verfahren diskriminierungsfrei, technologieoffen und europarechtskonform ausgestaltet werden, so der Verband.

Über den BVES
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V. (Berlin) ist die Branchenvertretung der Energiespeicherwirtschaft in Deutschland und vertritt Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität.

© IWR, 2026


24.06.2026

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de