Fraunhofer-Studie: Bio-Treppe im Gebäude-Modernisierungsgesetzt führt ins Nichts - viele Gasnetze vor Stilllegung
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München – Das geplante Gebäude-Modernisierungs-Gesetz setzt auf steigende Biogas-Anteile, um Gasheizungen klimapolitisch tragfähig zu halten. Eine neue Studie des Fraunhofer IFAM im Auftrag des Umweltinstitut München und von GasWende zeigt jedoch: Die sinkende Gasnachfrage macht den Weiterbetrieb vieler Gasnetze unabhängig davon unwirtschaftlich.
Den Berechnungen zufolge können Gasnetzbetreiber ihre Netze bei schrumpfender Kundenzahl spätestens ab 2045 nicht mehr kostendeckend betreiben und werden sie großflächig stilllegen. Die im Gesetz vorgesehene Grüngasquote und die ab 2029 greifende Bio-Treppe für neue Gasheizungen können diese Entwicklung der Studie zufolge nicht verhindern, sondern verursachen zusätzliche Kosten.
Warum Biogas die Gasnetze nicht rettet
Das Fraunhofer-Institut für Fertigungstechnik und Angewandte Materialforschung IFAM hat für sein Kurzgutachten „Ökonomische Bewertung der GGQ/Biotreppe aus Endverbrauchersicht" die Gaskosten pro Haushalt in Abhängigkeit von der verbleibenden Netzauslastung berechnet. Grundlage ist ein reales Gasverteilnetz mit rund 30.000 Haushalten, für das die Auslastung unter verschiedenen Umstiegsszenarien simuliert wurde. Ergebnis: Je mehr Haushalte auf Wärmepumpen oder Wärmenetze umsteigen, desto weniger Kund:innen tragen die weitgehend fixen Kosten der Gasnetze – Netzentgelte und Gaspreise steigen dadurch für die verbleibenden Nutzer:innen. Das im Gesetz vorgesehene Instrument, den Biogas-Anteil im Netz schrittweise zu erhöhen, löst dieses Problem laut Studie nicht, weil Biogas knapp und teuer ist. Die Kombination aus höheren Netzentgelten und teurem Biogas führt dazu, dass eine wettbewerbsfähige Gasversorgung für die verbleibenden Haushalte nicht mehr darstellbar ist. Da Gasheizungen in der Regel rund 25 Jahre in Betrieb bleiben, droht laut Studie auch neu eingebauten Anlagen langfristig eine Fehlinvestition.
Biomethan bleibt teurer als die Alternative
Warum Biogas keine wirtschaftliche Alternative darstellt, zeigt ein weiterer Teil der Studie: Das Fraunhofer IFAM verglich die Zahlungsbereitschaft, die Haushalte für Biomethan gegenüber einer Wärmepumpe aufbringen würden, mit aktuellen unabhängigen Biomethan-Preisprognosen mehrerer Institute – darunter Dena, Fraunhofer ISI und das Energiewirtschaftliche Institut der Universität Köln. Ergebnis: Selbst die günstigste verfügbare Prognose liegt über dieser Zahlungsbereitschaft. Eine wirtschaftliche Biomethanheizung ist demnach nur unter Annahmen darstellbar, die die Studie als unrealistisch einstuft.
Studie im Auftrag von Umweltinstitut und Gas-Initiative
Die Studie entstand im Auftrag des Umweltinstituts München e.V., eines gemeinnützigen Umwelt- und Verbraucherschutzvereins, und der Berliner Initiative GasWende. Verfasst wurde das Kurzgutachten von Dr. Martin Palovic, Niklas Hehmsoth und Dr. Roland Meyer vom Fraunhofer IFAM in Bremen.
Till Irmisch, Referent für Energiepolitik am Umweltinstitut München, erklärt: „Steigende Gaspreise können die Energieversorger nicht unbegrenzt auf ihre Kund:innen umlegen. Die Studie zeigt, dass die Kombination aus teurem Biogas und immer höheren Netzentgelten für die meisten Menschen nicht bezahlbar sein wird. Die Grüngasquote und die Bio-Treppe führen deshalb ins Nichts.“ Viele Netzbetreiber und Kommunen planen laut Umweltinstitut bereits heute die Stilllegung ihrer Gasnetze. Irmisch bewertet das als richtige Strategie: „Der Umstieg auf Wärmepumpen und Wärmenetze funktioniert nur, wenn er frühzeitig und gut geplant wird. Das dämpft die Energiepreise und spart unserer Volkswirtschaft viel Geld.“
Gesetzgebungsverfahren auf der Zielgeraden
Das Bundeskabinett hatte den Regierungsentwurf zum Gebäude-Modernisierungs-Gesetz bereits am 13. Mai 2026 beschlossen und als besonders eilbedürftig eingestuft, um eine Verabschiedung noch vor der Sommerpause zu ermöglichen. Nach der ersten Lesung am 11. Juni und einer überwiegend kritischen Sachverständigenanhörung am 22. Juni stimmte der Ausschuss für Wirtschaft und Energie dem Entwurf am 8. Juli mit Änderungen zu. Die Fraktion Die Linke war zuvor mit einem Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht gescheitert, mit dem sie die abschließende Lesung stoppen wollte: Das Gericht verwarf die Organklage am 9. Juli als unzulässig, damit ist der Weg für die Verabschiedung frei. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist nun für den 10. Juli vorgesehen, der Bundesrat könnte sich am selben Tag mit dem nicht zustimmungspflichtigen Gesetz befassen.
© IWR, 2026
09.07.2026

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