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EU-Kommission genehmigt „grüne“ Beihilfen für Irland und Tschechien nach neuem Rahmen für den Clean Industrial Deal
Beide Programme verfolgen unterschiedliche Ziele, beruhen aber auf demselben neuen europäischen Beihilferahmen für die klimaneutrale Transformation von Wirtschaft und Energiesystem. Der im Juni 2025 verabschiedete Rahmen zeigt, wie breit die EU die staatliche Förderung im Zuge des Clean Industrial Deal künftig anlegt.
Tschechien erhält grünes Licht für Kapazitätsmechanismus
Tschechien darf einen Kapazitätsmechanismus mit einem veranschlagten Volumen von 3,1 bis 6,2 Milliarden Euro einführen. Die Maßnahme läuft ab Juli 2026 über zehn Jahre. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 15 Jahre.
Über den Mechanismus werden Anbieter dafür vergütet, bei Engpässen gesicherte Leistung bereitzuhalten oder den Stromverbrauch zu reduzieren. Teilnehmen können bestehende und neue Erzeugungsanlagen, Speicher, grenzüberschreitende Kapazitäten und Anbieter von Lastmanagement. Die Kapazitäten werden über wettbewerbliche Ausschreibungen vergeben.
Der erste Lieferzeitraum ist für November 2030 bis Oktober 2031 vorgesehen. Nach Angaben der Kommission besteht in Tschechien auf Grundlage der europäischen Abschätzung zur Angemessenheit der Ressourcen ab 2028 ein wachsendes Risiko für die Versorgungssicherheit.
Der tschechische Mechanismus ist der erste marktweite Kapazitätsmechanismus, den die Kommission auf Grundlage des neuen CID-Beihilferahmens genehmigt hat. Er soll technologieoffen ausgestaltet werden und neben Erzeugungsanlagen ausdrücklich auch Speicher und flexible Verbraucher einbeziehen.
Irland darf Strompreise für energieintensive Unternehmen senken
Irland erhält die Genehmigung für eine mit 300 Millionen Euro ausgestattete Strompreisentlastung für energieintensive Unternehmen. Die Regelung richtet sich an Branchen, bei denen aufgrund hoher Stromkosten und starker internationaler Konkurrenz ein erhöhtes Risiko für Produktionsverlagerungen aus der EU besteht.
Die Unternehmen können über einen Zeitraum von höchstens drei Jahren einen Zuschuss zu ihren Stromkosten erhalten. Der ermäßigte Strompreis darf dabei nicht unter 50 Euro je Megawattstunde sinken.
Die Entlastung ist an Investitionsauflagen gebunden. Mindestens 50 Prozent der erhaltenen Beihilfen müssen die Unternehmen in neue oder modernisierte Anlagen investieren, die zur Senkung der Kosten des Stromsystems beitragen. Die Investitionen dürfen zugleich nicht zu einem höheren Verbrauch fossiler Brennstoffe führen.
Die irische Regelung läuft bis zum 31. Dezember 2029. Sie verbindet damit eine zeitlich begrenzte Entlastung bei den Stromkosten mit der Verpflichtung, einen erheblichen Teil der Förderung in die Modernisierung und Dekarbonisierung der Unternehmen zurückzuführen.
Über den CID-Beihilferahmen der EU
Die Europäische Kommission hat den Beihilferahmen für den Clean Industrial Deal (CID) am 25. Juni 2025 beschlossen. Er erweitert die Möglichkeiten der Mitgliedstaaten, nationale Förderprogramme für die Energiewende und die industrielle Transformation aufzulegen.
Die einzelnen Instrumente lassen sich nach ihrem jeweiligen energie- und industriepolitischen Zweck ordnen. Ein erstes Handlungsfeld ist der Ausbau eines klimaneutralen Energiesystems. Dazu gehören Förderprogramme für erneuerbare Energien, Energiespeicher und kohlenstoffarme Brennstoffe.
Ein zweites Handlungsfeld betrifft die Versorgungssicherheit und Flexibilität des Stromsystems. Hierzu zählen Kapazitätsmechanismen, über die Kraftwerke, Speicher, Lastmanagement und grenzüberschreitende Kapazitäten für die Bereitstellung gesicherter Leistung vergütet werden können. In diesem Bereich ist die tschechische Maßnahme einzuordnen.
Ein drittes Handlungsfeld ist die Wettbewerbsfähigkeit und Dekarbonisierung der Industrie. Die Mitgliedstaaten können Investitionen in Elektrifizierung, Energieeffizienz, Wasserstoff und weitere klimaneutrale Produktionsverfahren fördern. Zusätzlich sind befristete Strompreisentlastungen für besonders energieintensive Unternehmen möglich. Hierunter fällt die irische Regelung.
Ein weiteres Handlungsfeld ist der Aufbau europäischer Produktionskapazitäten für saubere Technologien. Förderfähig sind unter anderem Investitionen in die Herstellung von Batterien, Solarmodulen, Windkraftanlagen, Wärmepumpen und Elektrolyseuren sowie in dazugehörige Schlüsselkomponenten und kritische Rohstoffe.
Darüber hinaus ermöglicht der Rahmen staatliche Instrumente zur Absicherung privater Investitionen in saubere Energien, Energieinfrastruktur, industrielle Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft.
Mit den Entscheidungen für Tschechien und Irland genehmigte die Europäische Kommission weitere Maßnahmen auf Grundlage des neuen Beihilferahmens für den Clean Industrial Deal. Während Tschechien den neuen Rahmen für einen Kapazitätsmechanismus nutzt, setzt Irland ihn für eine befristete Strompreisentlastung energieintensiver Unternehmen ein.
© IWR, 2026
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