AgNes-Reform: Verbände sehen weiteren Nachbesserungsbedarf bei den Netzentgelten
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Bonn/Berlin – Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Konsultation zum finalen Festlegungsentwurf der neuen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) gestartet. Energie- und Branchenverbände unterstützen den Reformkurs grundsätzlich, sehen aber bei Themen wie Vertrauensschutz, Prosumer-Regelung und dem Tempo dynamischer Netzentgelte weiterhin Nachbesserungsbedarf. Daraus resultieren zum Teil gegensätzliche Forderungen der Verbände für das weitere Verfahren.
Die neue Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) ersetzt ab 2029 die Stromnetzentgeltverordnung von 2005, die Ende 2028 außer Kraft tritt. Die Neuregelung ist einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs geschuldet. Bundesweit geht es um rund 37 Milliarden Euro an Netzentgelten jährlich – bei privaten Haushaltskunden machen sie etwa 30 Prozent der Stromkosten aus. Die Bundesnetzagentur begründet die Reform zudem mit steigenden Netz- und Engpassmanagementkosten, zunehmend volatiler Einspeisung und knapper werdenden Netzanschlusskapazitäten.
Vertrauensschutz: BVES kritisiert Nachweishürden, BDEW begrüßt Bestandsschutz
Der im Entwurf laut BEE vorgesehene Vertrauensschutz für bestehende Speicher, Erzeuger und Elektrolyseure ist an eine finale Investitionszusage (FID) bis zum 1. Januar 2027 sowie eine Inbetriebnahme bis zum 4. August 2029 geknüpft. Demnach bleiben Projekte unter diesen Voraussetzungen 20 Jahre von den neuen Netzentgelten befreit. Der BDEW bewertet diesen Bestandsschutz positiv: Er gebe bereits angestoßenen Investitionen mehr Sicherheit, erklärt BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. BVES und BEE sehen dagegen beide Nachbesserungsbedarf bei den Nachweishürden.
„Die Bundesnetzagentur greift viele Argumente aus dem Austausch mit der Branche auf. Gleichzeitig sehen wir beim Vertrauensschutz für bestehende Speicherprojekte und dem vorgesehenen Prosumer-Aufschlag Nachbesserungsbedarf“, erklärt BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen. Laut BVES verlangt die Bundesnetzagentur als Nachweis einer endgültigen Investitionsentscheidung unter anderem verbindliche Komponentenbestellungen im Umfang von mindestens 50 Prozent des Investitionsvolumens – das gehe über die bisherige gesetzliche Regelung hinaus und erschwere die Umsetzung vieler Projekte. Auch der BEE kritisiert die aus seiner Sicht hohen Anforderungen an den Investitionsnachweis, begrüßt den Vertrauensschutz aber grundsätzlich.
Dynamische Netzentgelte: Streit ums Tempo
Dem BEE zufolge sollen dynamische Netzentgelte für Speicher frühestens 2030, für Einspeiser erst 2032 eingeführt werden. Nach der Konsultation will die Bundesnetzagentur den Marktakteuren bis zur Festlegung zum Jahresende zwei Jahre Umsetzungszeit einräumen, konkretisierende Folgefestlegungen sollen 2027 folgen. „Wir wollen mit einer Festlegung zum Jahresende den Strommarktakteuren zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der zukünftigen Entgeltsystematik geben“, sagt BNetzA-Präsident Klaus Müller.
Der BEE kritisiert den Zeitplan als zu spät: „Der Prozess zäumt das Pferd vom Schwanz auf. Erst wird die Finanzierungsseite festgelegt, die dringend notwendigen Anreize für ein systemdienliches Verhalten werden aber weiter nach hinten verschoben“, kritisiert BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser. Der Verband fordert eine Einführung dynamischer Entgelte bereits ab 2029, dort wo die notwendige Mess- und Steuerungstechnik vorhanden ist. Der BDEW hält dagegen gerade den Kurs zu volldynamischen Entgelten für zu ambitioniert: „Volldynamische Netzentgelte mögen in der Theorie attraktiv erscheinen, schaffen aber in der Praxis erhebliche neue Komplexität“, erklärt Andreae – etwa bei IT, Messwesen und Abrechnung. Sie hält die zweijährige Vorlaufzeit für knapp bemessen. Der BVES bewertet positiv, dass ein moderates Kapazitätsentgelt und dynamische Entgelte als langfristiges Ziel bestätigt bleiben.
Prosumer-Aufschlag: BVES und BEE kritisch, BDEW fordert klare Kriterien
Den im Entwurf vorgesehenen Prosumer-Aufschlag für Eigenversorger in der Niederspannung kritisieren BVES und BEE. Der BVES sieht darin ein falsches Signal: Prosumer leisteten durch Eigenversorgung und netzdienliches Verhalten einen wichtigen Beitrag zur Flexibilisierung des Energiesystems. Der BEE kritisiert zusätzlich die konkrete Ausgestaltung: Der Aufschlag gilt laut Verband unabhängig von der Anlagengröße und belastet damit eine ganze Nutzergruppe pauschal, statt die tatsächliche Netzwirkung einzelner Anlagen zu berücksichtigen. Der BDEW positioniert sich zurückhaltender und verlangt vor allem handhabbare, eindeutige Kriterien dafür, wer künftig als Prosumer gilt.
Einspeiseentgelt: BEE und BDEW kritisieren das Modell mit unterschiedlichen Ansätzen
Für Erzeugungsanlagen will die Bundesnetzagentur erstmals ein eigenes Netzentgelt einführen: einen jährlichen Kapazitätspreis, der sich an der Anschlusskapazität statt am tatsächlich eingespeisten Strom bemisst. Der im Mai-Zwischenstand genannte Korridor von 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr wurde laut BEE im finalen Entwurf durch eine konkrete Berechnungsmethode präzisiert. Nach Angaben des BEE soll die Pflicht ab einer Anschlussleistung von 30 Kilowatt greifen. Der Verband kritisiert, dass Erzeuger dadurch unabhängig von ihrer tatsächlichen Netzwirkung – also unabhängig davon, ob sie das Netz be- oder entlasten – an den Kosten beteiligt werden; das treffe vor allem den weiteren Ausbau von Wind- und Solaranlagen.
Der BDEW kritisiert das Festhalten an einem Einspeiseentgelt ebenfalls, schlägt aber einen anderen Hebel vor: Statt Erzeuger nachträglich über Kapazitätspreise zu belasten, sollten regional differenzierte Baukostenzuschüsse dafür sorgen, dass neue Anlagen von vornherein dort entstehen, wo sie das Netz möglichst wenig belasten.
Der BVES verweist zudem auf den Zusammenhang mit den parallel laufenden Verfahren zu MiSpeL und den Netzanschlussregelungen – aus Sicht des Verbands ein Beleg dafür, dass zentrale regulatorische Fragen zunehmend im Zusammenhang betrachtet werden.
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10.08.2026