Energiejobs.de

Das Karriereportal der Energiewirtschaft seit 2000

IWR Reuters News Center RTL 103 0347 1280 256

Streit um Kapazitätsmarkt: DUH und Green Planet Energy legen EU-Beschwerde gegen StromVKG ein

© Adobe Stock© Adobe Stock

Berlin – Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und die Energiegenossenschaft Green Planet Energy haben bei der Europäischen Kommission Beschwerde gegen das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) eingelegt. Sie kritisieren die Wettbewerbsbedingungen für Batteriespeicher und flexible Verbraucher.

Der Streit ist nicht neu: Bereits im Juni hatte der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) eine eigene EU-Beschwerde gegen das StromVKG angekündigt. Damit wird die Ausgestaltung der ersten Ausschreibungen für gesicherte Kraftwerksleistung zum wiederholten Streitpunkt zwischen Speicher- und Umweltverbänden auf der einen und der Bundesregierung auf der anderen Seite.

Streit um Langzeitkapazitäten: 4,5 Gigawatt je Ausschreibung
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) bezeichnet das StromVKG als technologieoffen. Teilnahmeberechtigt seien grundsätzlich alle Technologien, die die Ausschreibungsbedingungen erfüllen und zuverlässig steuerbare Leistung bereitstellen können. Die ersten Langzeitkapazitäten sollen vor allem längere Phasen mit geringer Wind- und Solarstromerzeugung absichern.

Insgesamt sieht das Gesetz für die ersten Ausschreibungen im Jahr 2026 rund 9 Gigawatt Langzeitkapazitäten vor. Hinzu kommen weitere 2 Gigawatt Erzeugungskapazitäten, die im Mai 2027 folgen sollen. Wird das Volumen der beiden Langzeitausschreibungen 2026 nicht vollständig vergeben und sind nach dem zweiten Gebotstermin noch mindestens 100 Megawatt des vorgesehenen Gesamtvolumens nicht ausgeschöpft, wird die Restmenge in einem eigenen dritten Gebotstermin ausgeschrieben. Bei einer Restmenge von weniger als 100 Megawatt wird sie der für Mai 2027 vorgesehenen Erzeugungskapazitäten-Ausschreibung zugeschlagen.

Im Mittelpunkt der aktuellen Beschwerde von DUH und Green Planet Energy stehen die beiden Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten. Vorgesehen sind am 8. September und am 29. Dezember 2026 jeweils 4,5 Gigawatt. Erfolgreiche Anbieter erhalten für einen Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren eine Kapazitätsvergütung.

Das Gesetz schreibt für diese Ausschreibungen vor, dass teilnehmende Anlagen mindestens zehn Stunden lang 80 Prozent ihrer installierten Leistung bereitstellen können müssen. Speicher müssen diese Fähigkeit anschließend binnen drei Stunden wiederherstellen; im ursprünglichen Regierungsentwurf war dafür lediglich eine Stunde vorgesehen, die Frist wurde im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf drei Stunden verlängert.

Aus Sicht von DUH und Green Planet Energy benachteiligt die verbliebene Drei-Stunden-Frist Speicher wirtschaftlich, unter anderem wegen der dafür erforderlichen Netzanschlussleistung. Kritisiert wird von den Organisationen zudem, dass regelbare Lasten an den beiden Ausschreibungen 2026 nicht teilnahmeberechtigt sind. Das Gesetz sieht ihre Teilnahme erst bei den weiteren Ausschreibungen für Kapazitäten 2027 und 2029 vor. „Das StromVKG verspricht Technologieoffenheit, schafft aber Bedingungen, die im Grunde nur neue Gaskraftwerke erfüllen können“, sagt Nils Müller, Vorstand von Green Planet Energy.

Was die 80-Prozent-Regel des Gesetzes bedeutet
Ein Beispiel verdeutlicht die Vorgabe: Ein Batteriespeicher mit 100 Megawatt installierter Leistung müsste mindestens zehn Stunden lang mit einer Leistung von 80 MW ins Netz einspeisen können. Dafür wären rechnerisch mindestens 800 Megawattstunden Speicherkapazität erforderlich. Bezogen auf die volle installierte Leistung entspricht dies rechnerisch einem Acht-Stunden-Speicher. Für Batteriespeicher kommt hinzu, dass diese Leistung spätestens nach drei Stunden erneut bereitgestellt werden können muss. Die Vorgabe betrifft damit nicht nur die Leistung eines Speichers, sondern auch seine Speicherkapazität und seine Fähigkeit, die erforderliche Leistung spätestens nach drei Stunden erneut bereitzustellen.

Beihilferechtliche Prüfung steht bevor, weitere BVES-Beschwerde nach Verbandsangaben eingereicht
Die Förderung muss von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Für Kapazitätsmechanismen gelten dabei besondere Anforderungen; die Kommission verweist unter anderem auf Abschnitt 4.8 der Leitlinien für staatliche Beihilfen für Klima, Umweltschutz und Energie (CEEAG). Seit 2025 ermöglicht zudem das Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF) unter bestimmten Voraussetzungen ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Kapazitätsmechanismen.

Die Bundesregierung strebt nach Angaben von DUH und Green Planet Energy eine Genehmigung im beschleunigten Vorprüfverfahren an. DUH und Green Planet Energy fordern dagegen ein förmliches Prüfverfahren: Geklärt werden müsse insbesondere, ob die Ausschreibungsbedingungen tatsächlich technologieoffen sind und ob weniger wettbewerbsverzerrende Alternativen ausreichend berücksichtigt wurden. Nach Angaben des BVES gegenüber IWR-Online wurde die im Juni angekündigte Verbandsbeschwerde inzwischen eingereicht.


© IWR, 2026


20.08.2026

 



Jobs & Karriere - Energiejobs.de
Veranstaltungen - Energiekalender.de