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Abschöpfung von Solarerlösen: Solarverband warnt vor rückwirkenden und unverhältnismäßigem Markteingriff

Berlin - Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) warnt vor einem Markteinbruch in Deutschland für den Fall, dass die Bundesregierung rückwirkend oder in unverhältnismäßiger Höhe Erlöse bei Solaranlagenbetreibern abschöpfen sollte. Ein Arbeitspapier mit derartigen Überlegungen zu technologiespezifischen Erlösobergrenzen aus dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) ist aufgetaucht.
Das über die jüngsten EU-Beschlüsse zur Strompreisbremse noch deutlich hinausgehende Vorhaben bewege sich weder in den Vorgaben der EU-Verordnung, noch in den Grenzen des Verfassungsrechts, teilte der Bundesverband Solarwirtschaft mit. Dies habe eine Prüfung durch die Berliner Wirtschaftskanzlei RAUE im BSW-Auftrag ergeben. Die Abschöpfung von Erlösen sei bislang nur als Sanktionsmaßnahme im deutschen Recht vorgesehen. Da gemäß den BMWK-Plänen tatsächlich erwirtschaftete Gewinne jedoch überhaupt nicht in die Berechnung einfließen, liege sogar ein ungerechtfertigter Eingriff in das Eigentumsrecht nahe.
Der BSW warnt eindringlich vor dem „Tabubruch“ eines rückwirkenden Markteingriffs und vor der Beschneidung von Solarerlösen. Des Weiteren sollten die Spielräume der EU-Verordnung im Sinne des Vertrauensschutzes und der Investitionssicherheit für die Solarbranche vollumfänglich zu nutzen. Dazu gehöre das Ausschöpfen der EU-rechtlich vorgesehenen Erlösobergrenze von 180 Euro je Megawattstunde (18 ct/kWh) für Photovoltaikanlagen, die klare Begrenzung des Instruments auf die von der EU-Verordnung vorgesehene Befristung (1.12.2022 bis 31.05.2023) sowie die vollständige Nutzung der Bagatellgrenzen für kleine Anlagen bis 1 Megawatt.
Betreiber:innen kleiner Solarstromanlagen auf Eigenheimen sollen dem Vernehmen nach von der geplanten Erlösabschöpfung nicht betroffen sein, so der BSW.
Die geplante Erlös-Abschöpfungführe führt nach BSW-Angaben bereits heute zu erheblichen Verzögerungen bei der Entwicklung neuer Solarstromanlage im Kraftwerksmaßstab, die sich mittels Power Purchase Agreements (PPA) direkt am Markt finanzieren wollen. In der Solarbranche gebe es derzeit große Verunsicherungen beim Abschluss neuer Verträge für die Direktvermarktung von Solarstrom.
© IWR, 2023
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